Im Corona-Kabinett wurde die 20. Verordnung zur Anpassung der Verordnung der Bekämpfung der Corona-Virus beschlossen. Mit Wirkung vom 19.10.2020 wurde das Beherbergungsverbot (ehemals § 4 Abs. 3 der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung) aufgehoben. Die aktualisierten Auslegungshinweise zur Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung finden Sie in der Anlage.
Sie können sich auch über den Link https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht auf dem Laufenden zu halten.
Anlagen
CoKoBeV (Stand19.10) – Aufhebung Beherbergungsverbot
20. ÄVO_Ausfertigunggez.
Auslegungshinweise CoKoBeV
