Nr. 1.1 b des Erlasses wurde wie folgt ergänzt:
„Die Regelungen des § 14 a VOB/A kommen grundsätzlich nicht mehr zur Anwendung. Auftraggeber haben die Regelung des § 14 VOB/A entsprechend anzuwenden (Verzicht auf Eröffnungstermin mit Bietern). Hierauf ist in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen hinzuweisen.
Bei bereits eingeleiteten Vergabeverfahren, bei denen eine Submission unter Beisein der Bieter oder deren Bevollmächtigten vorgesehen ist, sind die Bieter unter Hinweis auf die Corona-Pandemie zu informieren, dass eine Teilnahme bei der Submission zurzeit ausgeschlossen werden muss. Die Submissionsergebnisse sind den Bietern auf Anfrage zu übermitteln.“
Der Erlass tritt am Tage nach der Bekanntmachung in der HAD für das Land Hessen in Kraft tritt. Er wird in Kürze im Staatsanzeiger veröffentlicht.“
Wir bitten um Beachtung.
Dezernat 2.1 Mai
