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Ziel erreicht? Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz

 

Vom 10.-11. Oktober 2016 veranstaltet der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. im NH Hotel Berlin Alexanderplatz in Berlin-Friedrichshain die Fachveranstaltung “Ziel erreicht? Eingliederungshilfe und Bundesteilhabegesetz”. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform der Eingliederungshilfe soll in einem modernen Teilhaberecht münden. In den Diskussionen wurde als Ziel neben der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und einer verbesserten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auch die (finanzielle) Entlastung der Träger der Eingliederungshilfe und möglichst eine Verminderung der Ausgabendynamik bei den Kosten der Eingliederungshilfe kontrovers debattiert. Nun liegt ein Entwurf eines Bundesteilhabegesetzes vor. Er deckt eine Fülle an Themen ab. So sind im neuen Teil 1 des SGB IX neue Regelungen für alle Rehabilitationsträger geplant, der Behinderungsbegriff weiterentwickelt und insbesondere die Koordination der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung normativ ausgebaut worden. Die Eingliederungshilfe wird der neue Teil 2 des SGB IX und soll sich auf die Fachleistung konzentrieren. Zudem werden neue Möglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsleben geschaffen und die Möglichkeit von Pooling insbesondere auch von Schulbegleitern verankert.

Die Fachveranstaltung wird den Gesetzentwurf sowie die (wesentlichen) vorliegenden Materialien vorstellen und im Kontext der gesetzten Ziele, insbesondere von Selbstbestimmung und Teilhabe erörtern. Dabei werden auch die Beziehungen zu anderen z.T. überschneidenden Regelungssystemen mit einbezogen.

Anmeldeschluss: 11. August 2016.

Information:
Bärbel Winter
Akademie des Deutschen Vereins – Veranstaltungsmanagement Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Michaelkirchstr. 17/18
10179 Berlin-Mitte
Tel. 030/62980-605 (Di/Mi: 9:00-14:00, Do: 9:00-16:00, Fr: 9:00-12:00 Uhr) Fax 030/62980-650 PC Fax 030 62980 9605
e-mail: winter@deutscher-verein.de
http://www.deutscher-verein.de

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