Das Hessische Ministerium der Finanzen hat nunmehr die Schlüsselzahlen für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (maßgeblich auch für den Familienleistungsausgleich) und den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer für die Jahre 2018-2020 vorgelegt. Sie errechnen sich nach den Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes des Bundes. Die Einzelheiten können den beigefügten Unterlagen entnommen werden.
