Am 29. November 2018 findet eine hochkarätig besetzte Veranstaltung mit Vertretern aus Wissenschaft, Bundes- und Landespolitik und den kommunalen Spitzenverbänden zur Reform der Grundsteuer in der Bremer Landesvertretung statt. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund wird durch seinen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer, Uwe Zimmermann, präsent sein.
Für den 29. November 2018 lädt die Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen, Karoline Linnert, zu einer Veranstaltung zur
Zukunft der Grundsteuer unter der Fragestellung „Nachhaltige Reform oder politischer Formelkompromiss?“ in die Landesvertretung Bremen nach Berlin ein.
Mit dem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grund-steuer für verfassungswidrig erklärt. Die Regelung ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht vereinbar. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung legislativ zu verabschieden, die spätestens ab dem 1. Januar 2025 an-zuwenden ist.
Je nach Perspektive und Interessenslage werden in der Grundsteuer-Debatte unterschiedliche Modelle befürwortet: Die Vertreter eines flächenbezogenen Modells sehen die Grundsteuer als Äquivalent für die Inanspruchnahme kommunaler Leistungen, die unabhängig von der Lage des Grundstücks sei. Befürworter eines wertbezogenen Modells halten dagegen die Gleichbehandlung guter und schlechter Lagen mit Verweis auf das Leistungsfähigkeitsprinzip für ungerecht. Ebenso um-stritten ist, ob das Gebäude bei der Grundstücksbewertung miteinzube-ziehen ist. In angespannten Wohnungsmärkten rücken zudem die Aus-wirkungen einer Grundsteuerreform auf die Höhe der Mieten und die Bekämpfung von Bodenspekulation verstärkt ins Blickfeld.
Einführend soll zunächst die verfassungsrechtliche (Prof. Dr. Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam), die finanzwissenschaftliche (Prof. Dr. André Heinemann von der Universität Bremen) und die kommunale (Verena Göppert, Deutscher Städtetag) Perspektive näher beleuchtet und durch das DIW Berlin (Dr. Stefan Bach) ein Überblick über die verschiedenen Modelle gegeben werden. Hernach werden Vertreter des Bundes (BMF und MdB Fritz Güntzler) mit den Finanzsenatoren Dr. Andreas Dressel (Freien und Hansestadt Hamburg) und Karoline Linnert gemeinsam mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund, vertreten durch seinen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Uwe Zimmermann, über die Reform der Grundsteuer und das weitere Vorgehen diskutieren.
Anmerkung des DStGB:
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund möchte an dieser Stelle nochmals nachdrücklich deutlich machen, dass angesichts der Fristen des Bundesverfassungsgerichts die Zeit für eine Reform drängt. Das gesetzgeberische Versagen muss endlich ein Ende haben und die Grundsteuer schnellstmöglich auf eine neue gerechte, rechtssichere und nachvollziehbare Grundlage gestellt werden. Aufgrund der essenziellen Bedeutung der Grundsteuer für die Kommunalhaushalte, teilweise macht das Aufkommen aus der Grundsteuer über 30 Prozent des Haushalts aus, darf es zu keinem – auch nur zeitweisen – Ausfall des Grundsteueraufkommens kommen.
(DStGB, 23.10.2018)
Anlage: Einladung Zukunft der Grundsteuer – nachhaltige Reform oder politischer Formelkompromiss
