Startseite Fachinformationen Fachinformationen Zivilrecht Soziale Mietwohnraumförderung – neue Richtlinie und Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Programmjahr 2023

Soziale Mietwohnraumförderung – neue Richtlinie und Anmeldung von Bauvorhaben für eine Förderung im Programmjahr 2023

. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10.05.2023 (Staatsanzeiger 2023, 710). Auf formlosen Antrag der Antragsteller können Förderanträge nach der neuen Richtlinie gefördert werden. Bauvorhaben für eine Förderung sind

                               bis spätestens 15.09.2023

zu beantragen.

Die entsprechende Richtlinie sowie die Anmeldeformulare sind in Anlage beigefügt.

Wir bitten um Beachtung.

Anlagen:
Anmeldeerlass
Anlage 1 – Richtlinie Mietwohnraumförderung
Anlage 2 – Anmeldeformular Mietwohnungsbau
Anlage 3 – Anmeldeformular Modernisierung
Anlage 4 – Anmeldeformular Studenten/Azubis

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