. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie vom 10.05.2023 (Staatsanzeiger 2023, 710). Auf formlosen Antrag der Antragsteller können Förderanträge nach der neuen Richtlinie gefördert werden. Bauvorhaben für eine Förderung sind
bis spätestens 15.09.2023
zu beantragen.
Die entsprechende Richtlinie sowie die Anmeldeformulare sind in Anlage beigefügt.
Wir bitten um Beachtung.
Anlagen:
Anmeldeerlass
Anlage 1 – Richtlinie Mietwohnraumförderung
Anlage 2 – Anmeldeformular Mietwohnungsbau
Anlage 3 – Anmeldeformular Modernisierung
Anlage 4 – Anmeldeformular Studenten/Azubis
