Startseite Steuer- und Finanzdaten Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer: Modellrechnungen 2024-2026

Schlüsselzahlen für die Gemeindeanteile an Einkommen- und Umsatzsteuer: Modellrechnungen 2024-2026

Zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist darauf hinzuweisen, dass auf Bundesebene möglicherweise die im Gemeindefinanzreformgesetz verankerten Sockelbeträge angehoben werden sollen. Bis zu Beträgen von bisher 35.000 Euro (Ledige) und 70.000 Euro (Verheiratete) werden die auf diesen („unteren“) Teil des Einkommens entfallenden Steuerbeträge für die Schlüsselzahl berücksichtigt, darüber nicht. Diese sog. Sockelbeträge werden periodisch angehoben. Das BMF hat dazu eine Anhebung auf 40.000 bzw. 80.000 Euro angeregt. Das wäre die erste Änderung der Sockelbeträge seit 2012. Vor diesem Hintergrund erklärt sich, warum die Tabelle zum Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zwei Varianten (35.000/70.000 Euro bzw. 40.000 / 80.000 Euro) ausweist. Zum Verfahren werden wir im „HSGB Kompakt“ jeweils berichten.

Anlagen:
Gemeindeanteil ESt
Gemeindeanteil USt

Nach oben scrollen