Sehr geehrte Damen und Herren,
wie schon in unseren Eildienstmitteilungen Nr. 4 – ED 50, 51 vom 22.04.2014 berichtet, hat das Bundeskabinett am 02.04.2014 eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 (Public-Viewing-Verordnung) 2014 beschlossen. Dieser hat der Bundesrat am 23.5.2014 zugestimmt.
Auf entsprechende Anfrage unsererseits wurde der Bedarf einer ergänzenden Hessischen Landesverordnung seitens des HMUKLV nicht gesehen und auf die Herausgabe eines Merkblattes verwiesen.
Mit Schreiben vom 20.05.2014 wandten wir uns erneut an das HMKULV. Dabei wiesen auf das problematische Verhältnis kommunaler Sperrzeitregelungen und bestandskräftiger Auflagen für Gaststätten zu der Public-Viewing-Verordnung hin und baten um Berücksichtigung in dem zu erstellenden Merkblatt.
Das angekündigte Merkblatt wurde nun seitens des HMUKLV herausgegeben. Enthalten sind allgemeine Hinweise bezüglich der Zulassung von Ausnahmen. Die in unserem Schreiben vom 20.05.2014 aufgeworfenen Fragen sind jedoch noch nicht berücksichtigt.
Unser Schreiben an das HMKULV sowie das Merkblatt zur Durchführung der Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-WM 2014 übersenden wir Ihnen hiermit zur Kenntnisnahme. Sobald wir weitergehende Hinweise bezüglich des Verhältnisses zur Sperrzeitverordnung und den gaststättenrechtlichen Auflagen erhalten, werden wir Sie umgehend informieren.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Peters/Pfalzgraf/Weber
