Präsenz-Lehrgängeim Rahmen des Freiherr vom Stein-Institutes von Januar bis März 2025 – Ordnungsamt (3-tägig)
13.01. bis 15.01.2025 / 10.03. – 12.03.2025
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht (aktuelle Entscheidungen und Fallbeispiele)
- Brandschutzrecht (aktuelle Themen und Rechtsprechung im Brandschutzrecht, Gebührenfragen)
- Glücksspielrecht – rechtliche Grundlagen und praktische Beispiele
- Obdachlosenrecht (Grundzüge, Verfügungstechnik und Rechtsprechungsübersicht)
Frau Pleier
Tel. 06108 6001-52
Lehrgang2.1@hsgb.de
Zielgruppen
Sofern im Lehrgangstitel nicht auf bestimmte Zielgruppen hingewiesen wird, sind die Lehrgänge für alle Personengruppen (Bürgermeister/-innen, Bedienstete, Mandatsträger/-innen, u.a.) offen.
Zeitfenster der Lehrgänge
2-tägig:
1. Tag: 9:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
2. Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
3-tägig (Ordnungsamt, Bürgermeister/innen):
Tag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Tag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr beträgt
- für einen 2-Tages-Lehrgang 280,00 Euro für Mitglieder und 480,00 Euro für Nichtmitglieder
- für die 3-tägigen Lehrgänge Ordnungsamt 340,00 Euro für Mitglieder und 480,00 Euro für
Nichtmitglieder - für den 3-tägigen Bürgermeister/innen-Lehrgang 450,00 Euro für Mitglieder
In der Teilnahmegebühr für die Lehrgänge sind die Kosten für die Übernachtung im Hotel sowie Verpflegung wie folgt enthalten:
2-tägig:
1. Tag: Mittagessen und Abendessen
2. Tag: Frühstück und Mittagessen
(1 Übernachtung im Hotel (EZ) 2 Übernachtungen im Hotel (EZ))
3-tägig (Ordnungsamt, Bürgermeister/innen):
1. Tag: Abendessen
2. Tag: Frühstück, Mittagessen und Abendessen
3. Tag: Frühstück und Mittagessen
(2 Übernachtungen im Hotel (EZ))
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereitgestellt werden.
Sollten Sie für den gebuchten Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Arbeitsplan erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnahmegebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben genannten festgelegten Frist abmelden.
Von den Kommunen und Verbänden, die uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir die Teilnahmegebühr nach Durchführung des Lehrgangs vom entsprechenden Konto abbuchen. In diesem Fall gilt die Einladung gleichzeitig als Rechnungsbeleg. Sollten wir über keine Einzugsermächtigung verfügen, werden wir eine gesonderte Rechnung erstellen.
Anmeldung
Für die verbindliche Anmeldung bitten wir, das beigefügte Anmeldeformular für „Präsenzlehrgänge“ zu verwenden. Das Anmeldeformular finden Sie auch unter www.hsgb.de unter der Rubrik Fortbildungen/Lehrgänge des HSGB (digital ausfüllbar).
Nutzen Sie ausschließlich die in der Terminübersicht für den Lehrgang angegebene E-Mail-Adresse der Ansprechpartnerin oder senden Sie uns Ihre Anmeldung per Post oder per Fax zu.
Anmeldeschluss ist Freitag, 15. November 2024.
Die Zu- bzw. Absage sowie den genauen Zeit- und Arbeitsplan erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn.
Neben den für die Organisation zuständigen Ansprechpartnerinnen (s. Terminübersicht) steht Ihnen für Grundsatzfragen zur Lehrgangsorganisation auch Frau Ltd. Verwaltungsdirektorin Sabine Richard-Ulmrich telefonisch unter 06108 6001-23 gerne zur Verfügung.
