Startseite Newsletter HSGB Offenlegung Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Offenlegung Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 22. Dezember 2000 ist die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie-WRRL) in Kraft getreten. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes sowie das Hess. Wassergesetz in nationales Recht umgesetzt. Grundsätzliches Ziel ist nach §§ 27 und 47 des Wasserhaushaltsgesetzes das Erreichen des guten ökologischen und chemischen Zustands bzw. des guten ökologischen Potenzials aller oberirdischen Gewässer und des guten mengenmäßigen und chemischen Zustands des Grundwassers bis zum Jahr 2015. Abweichungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen möglich.

Vor diesem Hintergrund liegen seit dem 22.12.2014 bis zum 22.06 2015 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans Hessen 2015 bis 2021 und des Maßnahmenprogramms Hessen 2015 bis 2021 sowie des Umweltberichts der strategischen Umweltprüfung zum Hessischen Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien zu jedermanns Einsicht aus.

Zusätzlich erfolgt die Offenlegung auf der Internetseite zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen (http://www.flussgebiete.hessen.de), auf der auch weitergehende Informationen erhältlich sind.

Da der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm finanzielle Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden haben werden, beabsichtigt die Geschäftsstelle eine eigene Stellungnahme abzugeben. Da der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm im Wesentlichen Fachfragen betrifft, bitten wir Sie höflichst uns bis zum 15.05.2015 darüber zu informieren, welche Regelungen der genannten Umsetzungspläne aus Ihrer Sicht negativ zu bewerten sind. Aus der Gesamtheit der bei uns eingehenden Rückmeldungen werden wir sodann die Stellungnahme der Geschäftsstelle fertigen.

Wir bedanken uns bereits im Voraus ganz herzlich für Ihre fachliche Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen

Diedrich Backhaus

Nach oben scrollen