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Neues Förderprogramm „NACHHALTIGES WOHNUMFELD“

In 2018 werden Konzepte gefördert, in den folgenden Jahren ist vorgesehen, auch investive Maßnahmen zu fördern. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Hochtaunus, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Main-Taunus, Odenwald, Offenbach, Rheingau-Taunus, Vogelsbergkreis und Wetterau sowie die Städte Darmstadt, Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden.

Zweckverbände nach § 5 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) und Planungsverbände nach § 205 BauGB können ebenfalls Zuwendungen erhalten, soweit die beteiligten Kommunen in Satz 1 aufgeführt beziehungsweise eingeschlossen sind.

Voraussetzung für die Antragsberechtigung ist des Weiteren, dass der Stadt- oder Ortsteil, in dem das Plangebiet liegt, mindestens 2.000 Einwohner hat.

Nähere Informationen finden Sie hier: https://nachhaltige-stadtentwicklung-hessen.de/foerderprogramme/nachhaltiges-wohnumfeld.html

Hier ist die Pressemitteilung des Ministeriums: https://umwelt.hessen.de/presse/pressemitteilung/land-foerdert-nachhaltiges-wohnumfeld-neuen-wohnquartieren

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