Startseite Newsletter HSGB Möglichkeit zur Mitteilung von Standorten, bei denen die elektromagnetischen Felder von der Bundesnetzagentur gemessen werden soll

Möglichkeit zur Mitteilung von Standorten, bei denen die elektromagnetischen Felder von der Bundesnetzagentur gemessen werden soll

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Deutschland gelten zum Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern Grenzwerte, die in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt sind. Die Bundesnetzagentur bietet seit einigen Jahren an, die Stärke der elektromagnetischen Felder, ausgehend von Hochfrequenzanlagen, an ausgewählten Standorten in den Bundesländern zu messen. Hessen kann hierzu bis zu 65 Messorte benennen, an denen die Messung der Stärke der elektromagnetischen Felder durchgeführt werden soll. Nach erfolgter Messung durch die BNetzA werden die Messergebnisse in der Internetdatenbank der BNetzA http://emf.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. Auch jetzt sind auf der Homepage der Bundesnetzagentur bereits zahlreiche Informationen rund um das Thema der elektromagnetischen Felder verfügbar.

Mit E-Mail vom 17.01.2014 hat sich das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit der Bitte, Vorschläge für Messorte zu benennen, an uns gewandt. Diese Bitte möchten wir hiermit an Sie weiterleiten. Hinsichtlich der Auswahl des Messortes existieren weder rechtliche noch tatsächliche Anforderungen.

Soweit Sie einen Vorschlag für einen Messort in Ihrer Kommune haben, bitten wir Sie höflichst, uns diesen bis zum 17.02.2014 per E-Mail an u.vogel@hsgb.de mitzuteilen.

Wir bedanken uns bereits jetzt für Ihre Vorschläge und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

gez. Peters/Pfalzgraf/Weber

 

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