Startseite Fachinformationen Fachinformationen Bau- und Planungsrecht Mobilisierung bundeseigener Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsbaus

Mobilisierung bundeseigener Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsbaus

Gemeinsames Ziel ist es, möglichst schnell entbehrliche bundeseigene Flächen für den Wohnungsbau zu mobilisieren. Mit der Wohnraumoffensive haben sich der Bund, die Länder und die Kommunen zum Ziel gesetzt, dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu begegnen. Einen wichtigen Beitrag dafür können die für Bundeszwecke entbehrliche Grundstücke im Eigentum der BImA leisten. Nach Inkraftsetzung der neuen Verbilligungsrichtlinie im Herbst 2018 wird in dem als Anlage beigefügtem Informationsschreiben das Verfahren zum beschleunigten und verbilligten Verkauf von Immobilien aufgezeigt. Ebenfalls wird erläutert, wie die BImA den Wert von Liegenschaften ermittelt. Auf diese Weise soll die Verkaufspraxis der BImA festgeschrieben, für die Kommunen nachvollziehbarer und transparenter werden und zur Beschleunigung der Flächenmobilisierung für den Wohnungsbau beitragen.
Wir bitten um Beachtung.

Dezernat 2 – KP,Wb,Vo

Anlagen:
Gemeinsame Information der kommunalen Spitzenverbände
Richtlinie

Nach oben scrollen