Rahmenverträge

Hier finden Sie Rahmenverträge, die von der Geschäftsstelle des Hessischen Städte- und Gemeindebundes für die Mitglieder abgeschlossen wurden. Wir machen darauf aufmerksam, dass Sie diese Rahmenverträge nicht von der Ausschreibungspflicht für Lieferungen und Leistungen entbinden und die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten sind. Im Zweifel empfehlen wir Rücksprache mit der Geschäftsstelle.

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Strafrechtsschutzversicherung

Dem Hessischen Städte- und Gemeindebund ist es gelungen über die SV Kommunal GmbH und die GVV-Kommunalversicherung Rahmenverträge mit der ÖRAG Rechtsschutzversicherungs AG für eine Strafrechtsschutzversicherung abzuschließen. Damit können die Mitglieder des HSGB Sonderkonditionen in Höhe von 10 bis 13 % im Vergleich zum regulären Beitrag erhalten.

Kopien: Gesamtvertrag zur Vergütung von Ansprüchen nach § 54c UrhG

Dieser Vertrag regelt den Anspruch der Rechteinhaber für die sog. Betreibervergütung gern. § 54c UrhG durch Zahlung einer pauschalen, jährlichen Vergütung. Er gilt für Kommunen, die als Betreiber Kopiergeräte im Sinne von § 54c Abs. 1 UrhG auf eigene Rechnung aufstellen und für die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithalten.  Dieser Vertrag erfasst nicht Vervielfältigungsgeräte, die im Rahmen des § 54c UrhG von Schulen, Hochschulen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen sowie öffentlichen Bibliotheken selbst betrieben werden.

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