Sehr geehrte Damen und Herren,
in den anstehenden Gesprächen mit dem Hessischen Innen- sowie dem Finanzminister wird der Hessische Städte- und Gemeindebund nachdrücklich auf folgende Punkte hinweisen:
Mit Erlassen allein ist die Zukunft der hessischen Kommunen nicht zu gewinnen.
Mit dem neuen Finanzplanungserlass des hessischen Innenministers wird sein mit den „Leitlinien zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte“ und mit den durch Erlass vom 03. März 2014 gegebenen „Ergänzenden Hinweisen“ begonnener Weg zu einer verschärften Finanzaufsicht fortgesetzt. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat sich nachdrücklich gegen eine solche weitere Verschärfung ausgesprochen. Mit ministeriellen Erlassen ist eine nachhaltige Zukunftssicherung der hessischen Städte und Gemeinden allein nicht zu erreichen, so der Geschäftsführer des Verbandes, Karl-Christian Schelzke. Das Land muss seiner Verpflichtung gerecht werden, und den Kommunen die erforderlichen Geldmittel zur Verfügung stellen, so wie es die Hessische Verfassung in Art 137 Abs. 5 vorschreibt. Hiernach hat das Land den Kommunen die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen Geldmittel zu sichern
Der von Finanzminister Dr. Schäfer vor wenigen Wochen vorgestellte Entwurf eines neuen, ab 2016 geltenden kommunalen Finanzausgleichs ist nach Berechnungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes um 400 Millionen Euro zu gering ausgestattet und kann von daher zu keiner wirklichen Entlastung beitragen.
Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat zudem wiederholt deutlich gemacht, dass keine Überforderung derjenigen Städte und Gemeinden erfolgen dürfe, die neben ihren laufenden Finanzierungslasten zugleich noch die aus der Vergangenheit resultierenden Schuldenlasten zu tragen haben. An dieser grundsätzlichen Kritik ändert sich nichts, auch wenn durch das beständige Einwirken des Verbandes auf das Ministerium immerhin erreicht werden konnte, dass der Mindestkonsolidierungsbeitrag von 100,- € je Einwohner und Jahr, wie er ursprünglich vorgesehen war, durch einen Korridor von 40,- € bis 75,- € je Einwohner und Jahr ersetzt wird.
Es kommt hinzu, dass die aufgrund des verordneten Sparzwanges unterbleibenden Investitionen die nachfolgenden Generationen erheblich belasten werden. Marode Infrastrukturen statt Schulden stellen keine Entlastung dar.
„Einige Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben bereits ihr Unverständnis, um nicht zu sagen ihren Zorn zum Ausdruckgebracht und damit gedroht, ihre Rathausschlüssel im Innenministerium abzugeben. Dann möge man doch von dort aus, den Menschen klarmachen, warum kommunale Steuern hochgesetzt und kommunale Leistungen immer weiter gestrichen werden“, so Schelzke abschließend.
Auch werden wir die Problematik der Erstellung von Jahresabschlüssen und der Haushaltsgenehmigung 2015 ansprechen. Weiterhin werden wir unmittelbar im Anschluss an die Bekanntgabe der weiteren Zahlenwerke zum neuen KFA 2016 am 05.11.2014 unsere Mitgliedskommunen auch über weitere konkrete Sachverhalte zu Finanzplanungserlass und KFA 2016 informieren und eine entsprechende Pressemitteilung versenden.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Christian Schelzke
Geschäftsführender Direktor
