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Mietrechtsnovellierungsgesetz – § 556d BGB-E: Befragung der Gemeinden zur Einführung einer Mietpreisbremse im Gemeindegebiet

Da das Land Hessen Gebrauch von der Einführung der Mietpreisbremse machen möchte, sollen die entsprechenden Kommunen vorab per Umfrage ermittelt werden. Dazu soll der beigefügte Fragebogen als Grundlage für den Verordnungsentwurf dienen.

Wir bitten Sie, den Fragebogen aufgrund der gesetzten Frist uns bis spätestens 24.04.2015 an die folgende E-Mail-Adresse: Umfrage@hsgb.de zurückzusenden, damit wir diese zusammen mit unserer Stellungnahme den Ministerium weiterleiten können.

Als Ansprechpartner stehen zur Verfügung Frau Siedenschnur (Tel.: 06108/6001-48) und Frau Maier (Tel.: 06108/6001-51).

Mietrechtsnovellierungsgesetz

Fragebogen Mietrechtsnovellierungsgesetz

 

 

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