Hierüber haben wir in der HSGB Kompakt vom 22.03.2023 (43/23) berichtet. Nunmehr wurde uns von Seiten des Innenministeriums ein Merkblatt zur Auslegung der Übergangsregelung in § 13 Hessisches Spielhallengesetz übersandt. Dieses ist in Anlage beigefügt.
Wir bitten um Beachtung
Anlage: Merkblatt
