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Merkblatt zur Auslegung des § 13 Hessisches Spielhallengesetz

Hierüber haben wir in der HSGB Kompakt vom 22.03.2023 (43/23) berichtet. Nunmehr wurde uns von Seiten des Innenministeriums ein Merkblatt zur Auslegung der Übergangsregelung in § 13 Hessisches Spielhallengesetz übersandt. Dieses ist in Anlage beigefügt.

Wir bitten um Beachtung

Anlage: Merkblatt

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