Das Bundesverfassungsgericht hat am 15.01.2014 einen Beschluss zum degressiven Zweitwohnungssteuertarif gefasst. In seinem Beschluss, Az.: 1 BvR 1656/09 führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass ein degressiver Zweitwohnungssteuertarif das Grundrecht auf Gleichbehandlung des Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt, wenn dies nicht durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
Hinweis:
Um vermehrten Rückragen vorzubeugen, weisen wir darauf hin, dass dieser Beschluss des Bundesverfassungsgerichts für all diejenigen Mitglieder keine Relevanz entfaltet, welche unser aktuelles Satzungsmuster verwenden. Das aktuelle Zweitwohnungssteuersatzungsmuster des HSGB hat keinen degressiven Zweitwohnungssteuertarif. Somit sind die Satzungen auf Grundlage unseres empfohlenen Satzungsmusters nicht durch die aktuelle Beschlussfassung des Bundesverfassungsgerichtes betroffen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
