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Zweites Informationsschreiben der AG Zukunft der Holzvermarktung in Hessen

Mit Eildienst Nr. 11 – ED 211vom 19. Oktober 2017 hatte die Geschäftsstelle über die Konstituierung der AG Zukunft der Holzvermarktung in Hessen unter Federführung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) informiert. Nachdem nunmehr zwei weitere Arbeitsgruppensitzungen stattgefunden haben, hat das HMUKLV den derzeitigen Diskussionsstand wie folgt zusammengefasst: 

AG „Zukunft der Holzvermarktung in Hessen“

Information Nr. 2

 

Am 27. Oktober und am 8. November 2017 fanden die zweite und dritte Sitzung der Arbeitsgruppe des Landesforstausschuss zur Zukunft der Holzvermarktung in Hessen statt. Auf der Grundlage der Leitgedanken zur zukünftigen Rohholzvermarktung in Hessen (vgl. hierzu Information Nr. 1 vom 12.10.2017) arbeiten die Mitglieder der Arbeitsgruppe gemeinsam an einer für alle Waldbesitzarten tragfähigen Lösung.

Die Bausteine der derzeit diskutierten Lösungen sollen sich dabei aus den Ergebnissen der vier Arbeitspakete, an denen die Arbeitsgruppe zurzeit inhaltlich arbeitet, zusammensetzen:
 

  • Zur Frage der Organisations- und Rechtsformen der neu zu etablierenden Holzverkaufsorganisationen für den Körperschafts- und Privatwald mit einer Fläche von mehr als 100 ha, wurden die Möglichkeiten, die das 3. Kapitel des BWaldG über die forstlichen Zusammenschlüsse bietet, einer vertieften Betrachtung unterzogen. Zusätzlich wurde von Seiten der Vertreter des Kommunalwalds ein alternativer Vorschlag unterbreitet der den Ansatz verfolgt, die Vorgaben des Bundeskartellamts durch ein verändertes Aufgabenspektrum der Forstämter zu adressieren. Der Vorschlag sieht eine Trennung des Staatswaldes von der Bewirtschaftung des Privat und Kommunalwaldes vor. 
  • Eine Ergänzung des Kapitel C der Förderrichtlinie soll auf den Weg gebracht werden, um die neu zu gründenden, zukünftigen Organisationen fördern zu können. Es soll weiterhin geprüft werden, wie Forstwirtschaftliche Vereinigungen (nach § 37 BWaldG) gegründet, organisiert und gefördert können und ob Forstbetriebsvereinigungen wie Forstbetriebsgemeinschaften anerkannt werden können, um sie förderfähig zu machen. 
  • Kartellrechtskonforme Ausgestaltung der Abläufe und Schnittstellen im Bereich der Produktion und des Holzverkaufs für den von HessenForst beförsterten Körperschaftsund Privatwald mit einer Fläche von mehr als 100 ha. Seitens der Vertreter des Privat- und Kommunalwaldes wird eine organisatorische Trennung der Holzernte und Holzbereitstellung vom eigentlichen Holzverkauf als sehr problematisch angesehen. Aus der Sicht des Ministeriums und des Landesbetriebs HessenForst wird das notwendige Zusammenspiel von HessenForst, Waldbesitzern und Holzverkaufsorganisationen als in der Praxis umsetzbar angesehen. 
  • Identifikation der notwendigen Anpassungen der geltenden Rechtsvorschriften und administrativen Abläufe, sowie ggf. arbeits-/dienstrechtlicher Vorgaben. Als ein wichtiger Aspekt wurde herausgearbeitet, dass die nötige Geheimhaltung von Informationen über den Holzverkauf zu gewährleisten sein wird. 

 

Übereinstimmend sehen die AG-Mitglieder die forstlichen Zusammenschlüsse zukünftig in einer zentralen Rolle der Bündelung und Abwicklung des Holzverkaufs. Sie können und sollen die Synergien zwischen dem Privat- und Kommunalwald, zwischen großen und kleinen Forstbetrieben erhalten und mehr Aufgaben übernehmen. Gemeinsames Ziel ist daher, das Zusammenschlusswesen erheblich zu stärken. Mit Blick auf die gerichtlich bestätigten Vorgaben des Bundeskartellamts muss davon ausgegangen werden, dass die bisher teilweise gegebene Handhabung, dass in die Organisation und die Arbeit der forstlichen Zusammenschlüsse staatliches Personal eingebunden ist, nicht mehr möglich sein wird. Entsprechend wurde diskutiert, dass die Vorstände von forstlichen Zusammenschlüssen die Geschäftsführung in eigener Verantwortung organisieren müssen, wenn von staatlicher Seite nur noch eine allgemeine Beratung möglich sein wird.

Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe wird am 22. November 2017 stattfinden.

Die Geschäftsstelle ist an der Arbeitsgruppe beteiligt und begleitet die politische Vorgabe des Landes mit der Erhaltung des Einheitsfortamtes kritisch. Die Vertreter der Kommunalen Seite sowie des Hessischen Waldbesitzerverbandes suchen weiterhin auch nach anderen Organisationsformen und –lösungen außerhalb dieser landespolitischen Zielsetzung, um den Kommunen und Waldbesitzern praktikable Wege aufzeigen zu können.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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