Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat uns auf den zweiten Förderaufruf zum Pilotprogramm „Mieterstrommodelle“ hingewiesen. Diese Informationen geben wir nachfolgend wieder:
„Das Land Hessen fördert in dem Pilotprogramm ‚Mieterstrommodelle‘ die Umstellung auf eine hauseigene Stromversorgung von bis zu 1.000 Wohneinheiten in Wohngebäuden in Hessen. So sollen auch Mieter mit Photovoltaik auf dem Dach oder einem hocheffizienten BHKW im Keller an der Energiewende teilhaben können. In der ersten Antragsrunde 2016 wurden bereits Projektvorschläge für mehr als 400 Wohneinheiten eingereicht.
Jetzt startet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung einen 2. Förderaufruf zu dem Pilotvorhaben ‘Mieterstrommodelle’. Für das Auswahlverfahren 2017 werden insbesondere Projektskizzen berücksichtigt, die bis zum 31. Juli 2017 eingehen.
Das Programm richtet sich besonders an Wohnungsunternehmen, Energieversorger, Energiegenossenschaften und spezialisierte Energiedienstleister. Das Land bietet einen Zuschuss zu den zusätzlichen Investitionen, die erforderlich sind, wenn der Strom statt ins allgemeine Netz an die eigenen Mieter geht. Die Förderung bezieht sich auf Zähleranlagen, automatisierte Abrechnungssysteme und Implementierungsaufwendungen für das Mieterstrommodell. Voraussetzung ist, dass der Strom aus der hauseigenen Anlage von den Mietern selbst verbraucht wird, mindestens sechs Wohneinheiten angeschlossen sind und die Stromlieferung pro Kilowattstunde mindestens einen Cent günstiger ist als vom lokalen Grundstromversorger.
Weitergehende Informationen sowie das Merkblatt zur Förderung der Umstellung von Wohngebäuden auf eine hauseigene Stromversorgung mit hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien im Rahmen des Pilotvorhabens ‘Mieterstrommodelle’ sind auf der Internetseite des Landes unter https://www.energieland.hessen.de/ dynasite.cfm?dsmid=508946 veröffentlicht.
Anträge auf Zuwendung zur Umsetzung von Mieterstrommodellen sind bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen zu stellen. Vor Antragstellung ist eine Projektskizze beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur fachlichen Bewertung vorzulegen. Erst nach einer positiven fachlichen Projektbeurteilung kann ein Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen gestellt werden.
Bei Fragen zu Mieterstrommodellen und deren Förderung durch das Land Hessen steht Ihnen bei der hessenENERGIE Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH als Ansprechpartner Herr Paschka (0611 / 746 23 – 26, daniel.paschka@hessenenergie.de) zur Verfügung.“
