Wie bereits im Eildienst Nr. 10 – ED 171 – vom 26.07.2021 berichtet, hat das Hessische Ministerium der Finanzen (HMdF) die Frist für die Mittelverwendung der Gelder für Corona-Testungen für Kinder in Kitas und Kindertagespflege bereits einmal verlängert. Das Ministerium teilt nunmehr mit:
„Um den Infektionsschutz in Bildungseinrichtungen auch in den Herbst- und Wintermonaten aufrechtzuerhalten, ist es sinnvoll, auch die Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen fortzuführen. Daher wird das Land diejenigen Kommunen, die solche Testungen anbieten wollen, auch weiterhin mit einer hälftigen Kostenübernahme unterstützen.“
In Anlehnung an die Testungen in Schulen wird der Testzeitraum für die Testungen von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis zum Ende des 1. Schulhalbjahres 2021/2022 – dem 4. Februar 2022 – verlängert.
Die Testungen sollten wie bisher zweimal pro Woche durchgeführt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die sog. Präventionswochen zu wiederholen und vom 25. Oktober bis 5. November 2021 drei Testungen pro Woche zu ermöglichen, um die erhöhte Infektionsgefahr nach Ferienende zu minimieren.
Diese Mitteilung ging an die Jugendhilfeträger, also im kreisangehörigen Bereich in aller Regel den jeweiligen Landkreis, der die Mittel an die Kita-Träger, also bspw. auch die Städte und Gemeinden weiter verteilt. Die Jugendhilfeträger sollen laut Mitteilung des HMdF jedoch weiterhin die Verwendungsbestätigungen für die bis zum Beginn der Herbstferien finanzierten Maßnahmen möglichst umgehend, spätestens aber bis zum 31.10.2021 vorlegen. Auf dieser Grundlage will das HMdF sich erklärtermaßen einen Überblick verschaffen, welche Mittel bereits verausgabt sind, ob Umverteilungsmöglichkeiten bestehen oder ggf. weitere Mittel bereitgestellt werden müssten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
