Startseite Zuweisungen für Corona-Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Zuweisungen für Corona-Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen

Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) hat den kommunalen Jugendhilfeträgern mitgeteilt, dass die hälftige Beteiligung des Landes an den Kosten der Testungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bis zum Beginn der hessischen Sommerferien verlängert werden soll. So habe es die Landesregierung beschlossen. Die Beteiligung des Landes bezieht sich dabei analog zum Vorgehen in den Schulen auf bis zu zwei Testungen pro Woche. Damit werden nach wie vor diejenigen Kommunen unterstützt, die in ihren Einrichtungen Testungen anbieten möchten.

 

Im Schreiben wird – gerichtet an die jeweiligen Jugendhilfeträger – weiterhin ausgeführt:

 

„Ich möchte Sie nun erneut bitten, sofern Ausgaben für Maßnahmen des Ihnen zugewiesene Kontingent übersteigen, diese zunächst vorzufinanzieren. Sobald die Verwendungsbestätigungen zur Abrechnung der durchgeführten Maßnahmen zum Stichtag 22. April 2022 voll umfänglich vorliegen und eine entsprechende Auswertung erfolgt ist, werden Sie selbstverständlich zeitnah über die Abrechnungsmodalitäten informiert.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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