Startseite Zuständigkeit für den Kirchenaustritt bei den Städten und Gemeinden? – Jedenfalls nicht zum 1. 1. 2017

Zuständigkeit für den Kirchenaustritt bei den Städten und Gemeinden? – Jedenfalls nicht zum 1. 1. 2017

 

Die Hessische Landesregierung erwägt die Übertragung der Zuständigkeit für die Entgegennahme von Erklärungen betr. des Kirchenaustritts von den Amtsgerichten auf die Städte und Gemeinden. Nachdem zunächst ein Inkrafttreten der Zuständigkeitsänderung zum 1. 1. 2017 diskutiert wurde, hat die Geschäftsstelle zwischenzeitlich in Erfahrung bringen können, dass die Landesregierung noch nicht abschließend über diese Änderung der Zuständigkeiten befunden hat. 

In den meisten anderen Bundesländern sind die Gemeinden bereits für die Entgegennahme von Kirchenaustritten zuständig. Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat auf die erforderliche Vorbereitungszeit, auch mit Blick auf die EDV-technischen Voraussetzungen und die erforderliche Kostenausgleichsregelung, hingewiesen. 

Über den weiteren Fortgang werden wir berichten. 

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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