Aufgrund der sehr guten Resonanz findet in der Zeit vom 05.10. – 07.10.2016 im Rahmen des Freiherr vom Stein-Instituts im CPH Hotel Seeblick Betriebs GmbH, 36275 Kirchheim/Hessen ein Lehrgang „Stadtverordnetenvorsteher/-innen und Vorsitzende/-r der Gemeindevertretung“ mit den Themen:
- Aufgaben und Herausforderungen des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
- Mitwirkung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes in Gesetzgebungsverfahren
- Aktuelle verbands- und kommunalpolitische Themen und wichtige Gesetzesänderungen
- Neuerungen in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
- Erfahrungen mit den Kommunalwahlen 2016
- Zuständigkeiten der gemeindlichen Organe und Gremien
- Sitzungsablauf und Verfahren der Sitzung der Gemeindevertretung aus Sicht der oder des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Fragen zur Mustergeschäftsordnung des Hessischen Städte- und Gemeindebundes
- Ordnungsmaßnahmen der bzw. des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
- Verfahrensablauf bei Rechtsmitteln des Bürgermeisters bzw. des Gemeindevorstandes gegen Beschlüsse der Gemeindevertretung
statt.
Wichtige Hinweise:
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass wir Ihre Anmeldung als verbindlich ansehen und bitten Sie, diese
bis zum 5. September 2016
an die Geschäftsstelle zu senden.
Zu- bzw. Absagen sowie die genauen Zeit- und Arbeitspläne werden Ihnen ca. 1 Monat vor Lehrgangsbeginn zugeschickt.
Beiliegendes Formular ist für Ihre Anmeldung bestimmt.
Die Teilnehmergebühr pro Teilnehmer/in aus Mitgliedsstädten und -gemeinden beträgt € 280,–. Teilnehmer/innen aus Nichtmitgliedsstädten und -gemeinden haben eine Teilnehmergebühr von € 480,– zu entrichten.
In der Teilnehmergebühr enthalten sind die Kosten für die Übernachtungen und folgender Verpflegung im Hotel:
1. Tag (Anreisetag) Abendessen
2. Tag Frühstück, Mittagessen, Abendessen
3. Tag (Abreisetag) Frühstück und Mittagessen.
Die anfallenden Kosten für die Getränke sind von allen Teilnehmern selbst zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Tagungsgetränke, die in den Tagungsräumen bereit gestellt werden.
Sollten Sie für einen Lehrgang berücksichtigt werden und eine Einladung mit ausführlichem Programm erhalten, so sind wir gehalten, die Teilnehmergebühr auch dann anzufordern, wenn Sie an diesem Lehrgang nicht teilnehmen. Eine Ausnahme kann nur dann gemacht werden, wenn Sie sich bis zu der im Einladungsschreiben festgelegten Frist abmelden.
Für Rückfragen stehen Ihnen das Sekretariat (Frau Gass) unter der Telefonnummer
(0 61 08) 60 01-73 zur Verfügung (Zentrale: (0 61 08) 60 01-0).
Anlage: Anmeldeformular
