29 Punkte weniger Gewerbesteuerumlage ab 2020? – So ist es aktuell im einschlägigen Bundesgesetz, dem Gemeindefinanzreformgesetz (GFRG) geregelt. Laut Erlass betr. Kommunale Finanzplanung und Haushalts- und Wirtschaftsführung bis 2022 (Staatsanzeiger 2018 S. 1134) sollen die Gemeinden aber dessen ungeachtet zunächst einen Gesamtvervielfältiger von 64 v.H. im gesamten Finanzplanungszeitraum zu Grunde legen. Zur Problematik hatten wir bereits im Eildienst Nr. 1 – ED 4 vom 17. 1. 2019 berichtet.
Angesichts der Diskrepanz zwischen dem erklärten Willen der Bundesregierung, an den geltenden Regelungen einschließlich der bereits vorgesehenen Senkung festzuhalten, haben wir das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit der Bitte angeschrieben, die Orientierungsdaten entsprechend anzupassen. Eine Antwort dazu steht aus; sobald eine solche vorliegt, werden wir darüber selbstverständlich berichten.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
