Startseite Zentrales Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen (Bauleitplanungsportal) jetzt zugänglich

Zentrales Internetportal für die Bauleitplanung in Hessen (Bauleitplanungsportal) jetzt zugänglich

Mit dem durch die Novellierung des Baugesetzbuches (BauGB) im Mai 2017 neu gefassten
§ 4 a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen verpflichtend zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen. Darüber hinaus sollen nach § 6 a Abs. 2 BauGB und § 10 a Abs. 2 BauGB auch wirksame in Kraft getretene Bauleitpläne mit der jeweiligen Begründung, der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das Internet eingestellt und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.

Mit Schreiben vom 02.05.2018 des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) wurde die Geschäftsstelle darüber informiert, dass das Ministerium das zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen im Internet fertiggestellt hat. Dieses ist nun im Internet unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich.

Im Übrigen wird auf das in der Anlage befindliche Schreiben des HMWEVL vom 02.05.2018 verwiesen.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen