Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sowie der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sowie auch der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung sollen über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden (§§ 4a Abs. 2, 6a Abs. 2, 10a Abs. 2 BauGB).
Dieses zentrale Bauleitplanungsportal des Landes Hessen wurde nun auf ein neues Design und eine neue Informationsarchitektur umgestellt und steht in dieser Neufassung der Öffentlichkeit ab dem 30.06.2022 zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem angefügten Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 2.2 – Vo/SB/YK
