Startseite Zensus-Ergebnisse bringen neue amtliche Einwohnerzahlen und einiges mehr

Zensus-Ergebnisse bringen neue amtliche Einwohnerzahlen und einiges mehr

Die Ergebnisse des Zensus 2022 sind da: Mit der amtlich festgestellten Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden zum Stichtag der Volkszählung am 15.5.2022 ändert sich auch die Grundlage für die Bevölkerungsfortschreibungen im Rahmen der amtlichen Bevölkerungsstatistik. Die wiederum bildet die Berechnungsgrundlage für viele rechtlich bedeutende Fragestellungen wie die Einteilung der Bundestags- und Landtagswahlkreise oder auch Zuweisungen nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG).

1. Pressemitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts
Das Hessische Statistische Landesamt hat die Ergebnisse des Zensus bezüglich der amtlichen Einwohnerzahlen in einer Pressemitteilung vom 25.6.2024 so zusammengefasst:

Zensus 2022: Bevölkerung in Hessen bei 6,21 Millionen
Die Ergebnisse des Zensus 2022 zeigen: Zum Stichtag 15. Mai 2022 haben in Hessen knapp 6,21 Millionen Menschen gelebt. Davon waren 3,15 Millionen Frauen und 3,05 Millionen Männer. Laut den Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung gab es in Hessen 1,44 Millionen Gebäude mit Wohnraum mit insgesamt 3,13 Millionen Wohnungen. Häufigster Energieträger zur Beheizung der Gebäude war Gas.
In Hessen haben zum Stichtag 15. Mai 2022 rund 6,21 Millionen Menschen gelebt. Das zeigen die nun vorliegenden Ergebnisse des Zensus 2022. Gegenüber den Ergebnissen des Zensus 2011 erhöhte sich die Bevölkerungszahl in Hessen um 1,3 Prozent (5,97 Millionen).
Die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 war bisher von 6,37 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern in Hessen ausgegangen (Stand: 30. Juni 2022). Die bisherige Bevölkerungszahl Hessens wurde durch den Zensus 2022 daher um 2,6 Prozent nach unten korrigiert. Damit liegt Hessens Abweichung über dem Bundesdurchschnitt: Insgesamt lebten zum Zensus-Stichtag 1,6 Prozent weniger Menschen in Deutschland als gemäß Bevölkerungsfortschreibung angenommen.
Überdurchschnittlicher Rückgang der ausländischen Bevölkerung
Dieser Bevölkerungsrückgang ist vor allem durch die überdurchschnittliche Abnahme der ausländischen Bevölkerung zu erklären: Während die Abweichung der aktuellen Zensus-Ergebnisse von der Bevölkerungsfortschreibung bei deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern in Hessen nur minus 0,8 Prozent (Deutschland: minus 0,5 Prozent) beträgt, zeigt sich bei der ausländischen Bevölkerung ein deutlicher Unterschied von minus 10,6 Prozent (Deutschland: minus 8,1 Prozent).
Insgesamt ermittelte der Zensus 2022, dass zum Stichtag 5,17 Millionen deutsche und 1,04 Millionen ausländische Personen in Hessen lebten. Dies entsprach 83,2 bzw. 16,8 Prozent der hessischen Gesamtbevölkerung.
Von den 6,21 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern Hessens zum Zensus-Stichtag waren 3,15 Millionen Frauen (50,8 Prozent) und 3,05 Millionen Männer (49,2 Prozent). Fast ein Viertel der hessischen Bevölkerung war unter 25 Jahre alt (24,3 Prozent), knapp ein Fünftel war im Rentenalter ab 67 Jahren (18,8 Prozent). Die Zahl der Erwerbspersonen in Hessen betrug 3,25 Millionen, davon waren 3,05 Millionen Personen erwerbstätig und 0,20 Millionen erwerbslos.
Kassel mit höchster relativer Bevölkerungsabnahme unter Hessens Großstädten
In Städten mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern lebte zum Zensus-Stichtag ein Viertel der hessischen Bevölkerung (1,51 Millionen Menschen bzw. 24,4 Prozent). Diese verteilten sich auf Frankfurt am Main mit 743 268 (minus 3,5 Prozent gegenüber Bevölkerungsfortschreibung), Wiesbaden mit 284 260 (plus 0,5 Prozent), Kassel mit 195 012 (minus 3,8 Prozent), Darmstadt mit 161 767 (minus 0,1 Prozent) sowie Offenbach am Main mit 129 479 (minus 2,9 Prozent) Personen. Hanau blieb nach Ergebnissen des Zensus 2022 mit 93 632 Einwohnerinnen und Einwohnern (minus 6,7) unter der 100 000er-Marke.
1,39 Millionen Hessinnen und Hessen lebten zum Zensus-Stichtag in Kommunen mit weniger als 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das waren 22,3 Prozent der hessischen Gesamtbevölkerung. Die kleinsten Kommunen Hessens waren dabei Weißenborn mit 965 (plus 2 Personen bzw. 0,0 Prozent gegenüber Bevölkerungsfortschreibung), Schwarzenborn mit 1 109 (minus 126 Personen bzw. 10,2 Prozent) und Cornberg mit 1 294 (minus 47 Personen bzw. 3,5 Prozent) Einwohnerinnen und Einwohnern.
Bestand an Gebäuden und Wohnungen in Hessen gestiegen
Die im Rahmen des Zensus 2022 durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ergab für Hessen 1,44 Millionen Gebäude mit Wohnraum. Die Zahl der in diesen Gebäuden befindlichen Wohnungen belief sich auf 3,13 Millionen.
Damit nahm der Bestand an Gebäuden mit Wohnraum gegenüber den Ergebnissen der GWZ im Rahmen des Zensus 2011 um 3,1 Prozent (43 700 Gebäude mit Wohnraum) zu. Die Zahl der Wohnungen stieg um 7,0 Prozent (205 500 Wohnungen).
Durchschnittliche Nettokaltmiete in Hessen bei 8,21 Euro pro Quadratmeter
Von den Wohnungen in Hessen waren zum Zensus-Stichtag 51,8 Prozent vermietet, 43,9 Prozent von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer bewohnt und 0,4 Prozent privat als Ferienwohnung genutzt. 
Die im Rahmen der GWZ ermittelte durchschnittliche Nettokaltmiete betrug in Hessen 8,21 Euro pro Quadratmeter. Das waren 12,8 Prozent mehr als der Bundesdurchschnitt von 7,28 Euro pro Quadratmeter. Hessenweit lagen die Mietpreise in Frankfurt am Main mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,58 Euro pro Quadratmeter am höchsten. Im Bundesvergleich der Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern wies nur München mit 12,89 Euro pro Quadratmeter eine höhere durchschnittliche Nettokaltmiete auf.
Leerstandsquote von Wohnungen in Hessen unter dem Bundesdurchschnitt
3,9 Prozent der hessischen Wohnungen standen zum Zensus-Stichtag leer. Damit lag die in Hessen ermittelte Leerstandsquote unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent.
Genauso wie insgesamt in Deutschland stand etwas mehr als die Hälfte der betroffenen Wohnungen in Hessen seit mindestens einem Jahr (Hessen: 51,5 Prozent; Deutschland: 54,9 Prozent) und jede fünfte Wohnung seit weniger als drei Monaten leer (Hessen: 21,3 Prozent; Deutschland: 19,6 Prozent). 
Regional betrachtet wiesen in Hessen Kommunen im Ballungsraum Rhein-Main die niedrigsten durchschnittlichen Leerstandsquoten auf. Dabei war die Leerstandsquote im gut 15 Kilometer von Frankfurt am Main entfernten Niederdorfelden mit 1,8 Prozent hessenweit am geringsten. Die höchsten Leerstandsquoten fanden sich im ländlichen Raum Nord- bzw. Osthessens, wobei Bad Karlshafen, die nördlichste Gemeinde Hessens, mit 9,7 Prozent hessenweit das höchste Ergebnis verzeichnete.
Gas häufigster Energieträger zur Beheizung in Hessen
Die Wohnfläche je Wohnung in Hessen betrug zum Zensus-Stichtag durchschnittlich 98 Quadratmeter. Sie stieg im Vergleich zu den Ergebnissen des Zensus 2011 um 3 Quadratmeter und war 4 Quadratmeter größer als der Bundesdurchschnitt von 94 Quadratmetern. 
Häufigster Energieträger zur Beheizung der hessischen Wohngebäude war Gas mit 51,0 Prozent. Danach folgten Heizöl (32,0 Prozent), Holz bzw. Holzpellets (4,8 Prozent), Fernwärme (4,2 Prozent), Strom (3,6 Prozent), Solarenergie bzw. Wärmepumpen (3,5 Prozent) sowie Biomasse (0,1 Prozent) und Kohle (0,1 Prozent).
Hinweise:
Alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) sind gesetzlich verpflichtet, alle zehn Jahre einen Zensus durchzuführen. Der Zensus ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Sein Ziel ist eine neue valide Bestandsaufnahme Deutschlands. Mit dem Zensus 2022 nahm Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Zensusstichtag für Deutschland war der 15. Mai 2022. 
Die Daten des Zensus liefern eine essenzielle Grundlage für einen demokratischen Diskurs, politische Entscheidungen und nachhaltige Planungen. Auf Basis der ermittelten Bevölkerungszahlen werden zum Beispiel die Wahlkreise eingeteilt und die Stimmenverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt. Die Bevölkerungszahlen sind auch maßgeblich für Ausgleichszahlungen zwischen EU, Bund, Ländern und Kommunen.
Ein möglicher Grund dafür, dass die Abweichungen der Zensus-Ergebnisse zur Bevölkerungsfortschreibung bei den Bevölkerungszahlen vor allem die ausländische Bevölkerung betreffen, ist der Einfluss von Fluchtbewegungen auf die melderechtliche Erfassung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern. So können Personen, die beim Zuzug nach Deutschland melderechtlich erfasst wurden, bereits wieder weggezogen sein, beispielsweise in ihre Herkunftsländer, ohne dass dies melderechtlich erfasst worden ist. Diese häufig ausbleibende Abmeldung von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern bei Rückzug in ihre Herkunftsländer ist ein bereits aus früheren Bevölkerungsuntersuchungen bekanntes Phänomen. Umgekehrt waren Schutzsuchende, die am Zensus-Stichtag in einer Gemeinde gewohnt haben, vielleicht noch nicht melderechtlich als Einwohnerin oder Einwohner erfasst.
Die im Rahmen des Zensus durchgeführte Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) liefert bundesweit flächendeckende und vollzählige Daten zu Baujahr, Heizungsart, Wohnfläche, Nettokaltmiete, Energieträger der Heizung sowie Dauer und Gründe eines Leerstands aller Gebäude mit Wohnraum. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Grundlage für wohnungspolitische Entscheidungen und Maßnahmen in der Raumplanung. 

2. Hinweise der Geschäftsstelle des HSGB                 

§ 2 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zensusgesetz 2022 räumt dem Hessischen Statistischen Landesamt die Möglichkeit ein, die amtlichen Einwohnerzahlen zum 15.5.2022 durch Verwaltungsakt festzustellen. Diese Verwaltungsakte mit entsprechender Rechtsbehelfsbelehrung sind bisher (1.7.2024) nicht erlassen.
Denkbare Rechtsbehelfe gegen diese Feststellungen haben voraussichtlich wenig Aussicht auf Erfolg; die Gründe dafür finden Sie nachstehend:
Verfassungsmäßigkeit des registergestützten Zensus
Die Volkszählung erfolgte 2022 in Deutschland bereits zum zweiten Male nach dem Zensus 2011 im wesentlichen registergestützt. Diese Verfahrensweise hat das Bundesverfassungsgericht 2018 (Urt. v. 19.9.2018 Az. 2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15 – juris = HSGZ 2019 S. 16 ff.) für verfassungskonform erklärt. Rechtsbehelfe gegen die auf Grundlage des Zensus 2011 festgestellten amtlichen Einwohnerzahlen blieben demnach erfolglos (z.B. OVG Lüneburg, Urt. v. 3.5.2021 Az. 11 LA 103/20 – juris).
Kein Abgleich von Zensus-Daten mit dem Melderegister zulässig
In der Praxis gibt es üblicherweise Abweichungen zwischen den laut Melderegister bestehenden Einwohnerzahlen und den auf Grundlage des Zensus festgestellten bzw. fortgeschriebenen Einwohnerzahlen. Ein Abgleich zwischen den im Rahmen des Zensus erhobenen Daten und dem Melderegister ist gesetzlich jedoch ausdrücklich ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 ZensG 2022). Das entspricht der Rechtslage bei früheren Volkszählungen.
Die Stadt bzw. Gemeinde kann daher nicht mit Erfolgsaussicht geltend machen, dass ihrem Melderegister zufolge ihre Einwohnerzahl abweichend von den Feststellungen im Rahmen des Zensus festzusetzen wäre.
Kommunaler Finanzausgleich (KFA): Berücksichtigung erst im KFA-Jahr 2026
Die Schlüsselzuweisungen und auch die Umlagegrundlagen der Gemeinde für die Kreis- und Schulumlage werden durch die amtlich festgestellte Einwohnerzahl beeinflusst. Soweit nach dem Hessischen Finanzausgleichsgesetz (HFAG) auf Einwohnerzahlen Bezug genommen wird, ist nach § 3 Abs. 2 Satz 1 HFAG die vom Statistischen Landesamt vor Beginn des Ausgleichsjahres veröffentlichte Fortschreibung des Bevölkerungsstandes zum 31. Dezember des zweiten dem Ausgleichsjahr vorangegangenen Kalenderjahres maßgeblich. Diese Fortschreibungen brauchen noch einige Zeit. Dem Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) zufolge werden die auf Grundlage des Zensus 2022 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen aller Voraussicht nach erst im KFA-Jahr 2026 berücksichtigt werden.

1.2 Dr.R./Rau/Ju

 

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