Die bereits mit ED 68 vom 16.04.2020 angekündigte Verschiebung des Zensus 2021 ist nunmehr beschlossen. Der Bundestag hat über das Gesetz zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022 und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (Drucksache 19/22848) am 05.11.2020 in zweiter und dritter Lesung abgestimmt und damit die Verschiebung beschlossen.
Als Folge der durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Vorbereitungsarbeiten, wurde der Zensus-Stichtag auf den 15.Mai 2022 verschoben. Zudem wird durch dieses Gesetz ein neuer Hafttatbestand „ergänzende Vorbereitungshaft“ eingeführt.
Mit Datum vom 05.11. 2020 haben wir als Kommunaler Spitzenverband gemeinsam mit dem HStT uns schriftlich an die Staatskanzlei und das statistische Landesamt gewandt mit der Bitte eines gemeinsamen Gespräches zur Einigung und Verfahrensweise betreffend der verschiebungsbedingten zusätzlichen Kosten. Wir werden sie über den Fortgang informieren.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau./Ju.
