Das Hessische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2021 vom 25.03.2020 ist zum 04.04.2020 in Kraft getreten. Es ist im GVBl Nr.15/2020 vom 03.04.2020 Seite 228 ff veröffentlicht.
Die hessische Staatskanzlei weist mit Mail vom 03.04.2020 an die Kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass trotz des Inkrafttretens des Ausführungsgesetzes die im Gesetz vorgesehenen Verpflichtungen zunächst nicht umzusetzen sind.
Aufgrund der Corona-Pandemie beabsichtigt die Bundesregierung, den Zensustermin zu verschieben.
Sobald der Staatskanzlei nähere Informationen weitergibt werden wir Sie umgehend davon unterrichten.
Wir bitten Sie daher darum derzeit keine haushaltswirksamen Veranlassungen zur Umsetzung des Hessische Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2021 vom 25.03.2020 vorzunehmen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
