Startseite Wissenswertes zum Grundbetrag im KFA

Wissenswertes zum Grundbetrag im KFA

In der letzten Ausgabe von „HSGB Kompakt“ hatten wir einen Ausblick zur Entwicklung des Grundbetrags im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) gewagt (vgl. Meldung Nr. 177/24 vom 12.11.2024). Das führte verschiedentlich zu Rückfragen, da der Grundbetrag prozentual stärker steigt als der im Finanzplanungserlass vom 11.11.2024 ausgewiesene Zuwachs bei der Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden. 

Ermittlung der Schlüsselzuweisungen
Die Schlüsselzuweisung ermittelt sich nach § 17 des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) maßgeblich aus der Differenz zwischen der bei den weitaus meisten Gemeinden größeren Ausgleichsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl. Die Ausgleichsmesszahl errechnet sich nach § 18 HFAG aus dem Gesamtansatz (einer Art gewichteten Einwohnerzahl, vgl. §§ 19 und 20 HFAG) und dem Grundbetrag. Der Grundbetrag ist in Euro mit zwei Nachkommastellen so festzusetzen, dass die Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der festgesetzten Solidaritätsumlage auf abundante Steuerkraft möglichst aufgebraucht wird (§ 18 Abs. 3 HFAG).

Einflussfaktoren für den Grundbetrag
Da die Schlüsselzuweisung der einzelnen Gemeinde durch die Entwicklung der eigenen Steuereinnahmen der Gemeinde (Steuerkraftmesszahl, vgl. § 21 HFAG) und der Ausgleichsmesszahl beeinflusst wird, schlägt die Entwicklung dieser Größen auch auf den Grundbetrag durch. Zusätzlich wird dieser noch durch die Höhe der Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden beeinflusst.
Im Finanzplanungszeitraum bis 2028 verzeichnet die Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden moderate Aufwüchse. Die eigenen Steuereinnahmen der Gemeinden und hier insbesondere die bedeutenden Quellen des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Gewerbesteuer lassen laut Finanzplanungserlass ebenfalls Zuwächse erwarten, die prozentual in den meisten Jahren über dem Aufwuchs der Teilschlüsselmasse liegen. Schon aufgrund dieser beiden Faktoren steigt der Grundbetrag für die Teilschlüsselmasse der kreisangehörigen Gemeinden weiterhin deutlich an.
Einen Sondereffekt hält im Finanzplanungszeitraum noch der Zensus bereit. Dieser führt aufgrund der auf den 15.5.2022 festgestellten Ergebnisse zu etwas geringeren Gesamtansätzen, so dass sich die Teilschlüsselmasse auf etwas weniger Köpfe (Einwohnerinnen und Einwohner) verteilt.

Ausblick
Natürlich bleiben beachtliche Unsicherheiten im Ausblick: So ist vom Land eine Novellierung des HFAG ab 1.1.2026 als Ergebnis der Evaluation des KFA angekündigt. Auch die Auswirkungen der Berücksichtigung der Grundsteuer-Reform im KFA ab 2026 sind noch nicht komplett absehbar. Von daher ist der Ausblick – wie immer – mit Unsicherheiten behaftet.

1.2 Dr.R./Rau/Hö/Ju

 

Nach oben scrollen