Startseite Wirtschaftsweise: Corona-Pandemie führt zur Rezession in Deutschland / Bundesbank: Öffentliche Haushalte grundsätzlich gut gerüstet

Wirtschaftsweise: Corona-Pandemie führt zur Rezession in Deutschland / Bundesbank: Öffentliche Haushalte grundsätzlich gut gerüstet

Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte sind Gegenstand aktueller Äußerungen aus der Wirtschaftswissenschaft und von der Bundesbank.

  1. Sondergutachten der „Wirtschaftsweisen“

Der zur Beratung der Bundesregierung berufene Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (die sog. „Wirtschaftsweisen“) hat angesichts der voraussichtlich erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Sondergutachten veröffentlicht, das die wirtschaftliche Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 in drei Szenarien beschreibt (abrufbar unter sachverstaendigenrat-wirtschaft.de). In allen drei Szenarien beendet die Ausbreitung des Corona-Virus (und dessen Bekämpfung) die sich abzeichnende konjunkturelle Erholung abrupt, sodass eine Rezession im 1. Halbjahr 2020 in Deutschland nicht mehr zu vermeiden sein wird.

Im sog. Basisszenario, das die Gutachter nach aktuellem Kenntnisstand für das Wahrscheinlichste halten, normalisiert sich die wirtschaftliche Lage über den Sommer wieder. Für diesen Fall erwartet der Sachverständigenrat für das Jahr 2020 ein jahresdurchschnittliches Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von -2,8 %; im Jahr 2021 könnte die Wirtschaftsleistung dann um 3,7 % steigen.

In einem Risikoszenario wurde unterstellt, dass es zu großflächigen Produktionsstilllegungen oder länger andauernden gesundheitspolitischen Maßnahmen kommt. In diesem Fall würde die Wirtschaftsleistung im 1. Halbjahr 2020 wesentlich stärker einbrechen mit der Folge, dass das Wachstum des BIP im Jahr 2020 -5,4 % betragen würde. Im Jahr 2021 könnten Aufholeffekte dafür sorgen, dass das BIP dann um 4,9 % wächst. Ein weiteres Risikoszenario beschreiben als 3. Variante die Gutachter dahin, dass die gesundheitspolitischen Maßnahmen über den Sommer hinaus andauern und die wirtschaftliche Erholung sich erst 2021 einstellt. Dann, so die Sachverständigen, könnten die aktuell zur Stützung der Konjunktur getroffenen politischen Maßnahmen nicht ausreichen, um tiefgreifende Beeinträchtigungen der Wirtschaftsstruktur zu verhindern. Das Wachstum würde in einem solchen Szenario 2020 bei -4,5 % und 2021 lediglich bei +1,0 % liegen können.

Die Sachverständigen betonen, dass die politischen Maßnahmen zu Erhalt unternehmerischer Kapazitäten zur richtigen Zeit gekommen sind. Weiter sollten wirtschaftspolitische Maßnahmen dazu beitragen, Einkommen zu stabilisieren, bspw. über direkte Zuschüsse von besonders stark betroffener Haushalte oder Selbständige. Soweit die Wirtschaft nach dem Ende der betroffenen gesundheitspolitischen Maßnahmen nicht rasch an Fahrt aufnehmen sollte, könnten Nachfrageimpulse zu einer schnelleren Erholung beitragen. Solange die Einschränkungen der wirtschaftlichen Aktivitäten durch die Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes jedoch andauern, seien klassische konjunkturpolitische Maßnahmen wenig erfolgversprechend. Würden diese aber für die Zeit nach den Einschränkungen angekündigt, könnten sie die Erwartungen von Haushalten und Unternehmen positiv beeinflussen.

  1. Bundesbank

Die Bundesbank hat in ihrem Monatsbericht für den Monat März (abrufbar unter bundesbank.de, https://www.bundesbank.de/de/publikationen/berichte/monatsberichte/monatsbericht-maerz-2020-828870, Stand: 1. 4. 2020) auf S. 5 f. beschreibt, dass sich die konjunkturelle Lage in Deutschland in den Monaten Januar und Februar eher aufgehellt hatte. Die Pandemie und die zu ihrer Eindämmung getroffenen Maßnahmen träfen jetzt aber die deutsche Wirtschaft auf unterschiedlichen Kanälen. Vorsorgliche Schließungen und stark sinkende Nachfrage beträfen im Dienstleistungssektor beispielsweise Gastgewerbe und Unterhaltungsbranche, Messebetriebe und Luftfahrtunternehmen, träten aber auch im Zusammenhang mit Schul- und Kindergartenschließungen auf. Ausstrahlungseffekte aus dem Ausland wirkten sich nachteilig auf die Exportwirtschaft und damit insbesondere auf die Industrie aus.

Zu staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Maßnahmen führt die Bundesbank dann wörtlich aus:

„Solchen Folgewirkungen stehen jedoch zu einem gewissen Grad das ausgebaute Sozialsystem in Deutschland, vom Eurosystem beschlossene geldpolitische Stützungsmaßnahmen und die von der Bundesregierung ergriffenen verschiedenen Maßnahmen entgegen. Das von der Bundesregierung kurzfristig ausgeweitete Kurzarbeitergeld stützt die verfügbaren Einkommen von Beschäftigten. Auch Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz könnten hier stabilisierend wirken. Umfangreiche Kreditgarantien und Steuerstundungen helfen, die Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen zu sichern.

Zudem schaffen die Maßnahmen Vertrauen, dass die wirtschaftlichen Folgen der Krise für die Gesellschaft, die Gesamtwirtschaft und jeden Einzelnen beherrscht werden können. Darüber hinaus hat die Bundesregierung weitere konjunkturstimulierende Maßnahmen angekündigt, wenn sich die Konjunkturschwäche zu verfestigen droht. Die deutschen Staatsfinanzen sind hierfür gut aufgestellt.“

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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