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“Wir müssen zurück zur Freiheit der Selbstgestaltung!”

 

Sehr geehrter Herr Präsident Schuster,

es wird noch mehr Zeiten im 75jährigen Bestehen gegeben haben, in denen besondere Herausforderungen zu bewältigen waren, ganz bestimmt. Dass die gegenwärtige Zeit zahlreiche besondere Herausforderungen beinhaltet, ist aber auch klar.

Es sind keine normalen Zeiten, die wir gerade erleben!

Klar ist, wenn es besondere Herausforderungen gibt, kann man nicht bei allen Regeln bleiben, die im Laufe der Jahrzehnte aus sicher immer mal wieder guten Gründen entstanden sind, wenn diese Regeln offenkundig nicht in diese Zeiten passen.

Man sollte sich jetzt auf die Regeln beschränken, die grundlegend sind. Die einen Selbstgestaltungsspielraum eröffnen, um jetzt passend auf die Herausforderungen zu reagieren.

„Selbstgestaltung“ ist für mich auch das Wort, welches besser zum Ausdruck bringt, was mit „kommunaler Selbstverwaltung“ ursprünglich gemeint war. Dahin müssen wir zurück, zur Freiheit der Selbstgestaltung, bei Erfüllung eines groben vorgegebenen Rahmens, bei Nicht-Vorgabe des konkreten Weges.

Meine Damen und Herren,

es ist dringend, „so geht es nicht mehr weiter“, „sonst bricht der Laden zusammen“, „ich kann nicht mehr“ – so formulieren es meine Amtskolleginnen und Kollegen in den Städten und Gemeinden.

Deswegen haben wir drei kommunale Verbände – der Städte- und Gemeindebund, der Städtetag und der Landkreistag – zusammen mit weiteren Verbänden aus der Wirtschaft ein Bündnis für eine Entlastungsallianz ins Leben gerufen. Wir wollen eine gemeinsame Aufgabenkritik, eine Depriorisierung von staatlichen Aufgaben und weniger Politikversprechen, deren Einhaltung unmöglich ist. Im Grunde ein Zurück zu den ersten 25 Jahren des Bestehens des Landkreistages – mit den Freiheiten, wie sie damals waren.

Und damit es nicht zu wohlfeil wird:

Wir dürfen dabei aber auch uns selbst nicht vergessen, was können die einzelnen Gemeinden in ihren Abläufen machen, um effizienter zu werden. Und natürlich auch in der Zusammenarbeit Landkreise und Gemeinden ist die Betrachtung nötig.

Manchmal kann man von Zusammenarbeit sprechen, manchmal ist es aber auch eine Nebeneinanderarbeit und manchmal ist es so, dass auch den Landkreisen Standards einfallen, die dem nötigen Praxisblick zuwiderlaufen.

Wenn Städte und Gemeinden in der Pflicht sind

  • Geflüchteten eine Unterkunft zu bieten

oder

  • Kindern einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte anzubieten,

dann sollten diejenigen Stellen, welche die Städte und Gemeinden zu ihrer Zielerreichung als Partner, als Mitwirkende brauchen, sich auch als Dienstleister für die Gemeinden verstehen, gerade dann, wenn „Not am Mann“ ist. Als derjenige, der vor Ort unter Druck steht, braucht man keine Sachbearbeiter in Fachbehörden, die einem wöchentlich noch mal neue Steine zum Wegräumen in den Weg legen und so tun als hätten wir alle Zeit und alles Geld der Welt, wie es vielleicht einmal früher war. Lieber räume ich mit diesen Sachbearbeitern gemeinsam die Steine aus dem Weg.

Auch auf der unteren Ebene der Landkreise und kreisangehörigen ist es, vielleicht in unterschiedlicher Intensität, notwendig die Bereitschaft zu einem „Halt – so dürfen wir nicht mehr weitermachen!“ zu haben, dazu möchte ich heute gerne auffordern!

Nebenbei: Die kreisangehörigen Gemeinden werden immer mit ihren Landkreisen über die notwendige Höhe der Umlagen streiten, das liegt sicher in der Natur der Sache. Aber ein Abbau von Bürokratie an dieser Stelle und mehr Miteinander könnte sicher dazu beitragen, dass sich das entkrampft und vielleicht wirkt es sich sogar finanziell verbessernd aus, wenn wir für die Aufgaben gemeinsam die effizienteste Lösung suchen.

In diesem Sinne die besten Glückwünsche der 399 Städte und Gemeinden aus Hessen, die dem Hessischen Städte- und Gemeindebund als Mitglied angehören. Alles Gute für die Zukunft – Herzliche Glückwünsche dem Landkreistag zum 75jährigen Bestehen!

 

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