Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB, LT-Drs. 20/2360) in den Hessischen Landtag eingebracht. Mit dem Gesetzentwurf wären die in § 32 und § 32a HKJGB geregelten Pauschalzahlungen erhöht und erstmals Zuweisungstatbestände für Bereuungszeiten von mehr als 45 Stunden wöchentlich eingeführt. Der Gesetzentwurf kann in der Internetpräsenz des Hessischen Landtags kostenfrei abgerufen werden.
Danach sollen § 32 Abs. 1 bis 5 HKJGB wie folgt aussehen (die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen wesentlichen Änderungen ist jeweils fett hervorgehoben):
