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Wettbewerbsregister: Finale Registrierungsphase

Bereits mit unserer Eildienstmitteilung vom 22.04.2021 (Mitteilung Nr. 100) und Eildienstmitteilung vom 19.05.2021 (Mitteilung Nr. 7) haben wir darauf hingewiesen, dass das Bundeskartellamt mit der Registrierung der öffentlichen Auftraggeber für das Wettbewerbsregister begonnen hat. Die Registrierung für das Wettbewerbsregister ist notwendig, um das Web-Portal der Registerbehörde für Abfragen in Vergabeverfahren nutzen zu können, um festzustellen, ob Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen.

Die Registrierungsphase geht nach Auskunft des BMWi jetzt in die finale Phase: Die Registrierung ist nunmehr für alle öffentlichen Auftraggeber – einschließlich aller Landes- und Kommunalbehörden sowie angeschlossener juristischer Personen des öffentlichen Rechts und des privaten Rechts – eröffnet, die nach Maßgabe des Wettbewerbsregistergesetzes zur Abfrage verpflichtet sein werden. Vor diesem Hintergrund hat das BMWi nochmals ein Informationsschreiben an die Länder gesandt. Dieses enthält die wichtigsten Informationen zum Registrierungsprozess. Dieses Rundschreiben finden Sie auf unserer Homepage unter Fachinforma-tionen/Vergaberecht.

Bei Nachfragen zur Registrierung steht weiterhin der Support des Bundeskartellamts per
E-Mail an support.webreg@bundeskartellamt.bund.de oder auch telefonisch unter 0228-997111-1280 zur Verfügung.

Wir bitten um Beachtung.

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