Die Hoffnungen auf ein Wertstoffgesetz schwinden. Das war im Nachgang zu einer Gesprächsrunde zwischen Bundesumweltministerium und den Ländervertretern am Montag, den 09. Mai 2016 aus Berlin zu hören. Indes will Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller das umstrittene Gesetzesprojekt noch nicht abschreiben und die Probleme im Rahmen eines „Runden Tisches“ lösen.
Untersteller hat am Montag dem Bundesumweltministerium vorgeschlagen, eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern zu gründen, die sich mit der Ausarbeitung eines künftigen Wertstoffgesetzes befassen soll. In dieser Arbeitsgruppe sollen auch Hersteller und Vertreiber, die Kommunen sowie Vertreter der privaten Abfallentsorgungswirtschaft und der Umwelt- und Verbraucherverbände vertreten sein, teilte Untersteller mit.
Der Vorschlag des Landesumweltministers kam zum Zeitpunkt der Gesprächsrunde von Ländern und Bundesumweltministerium. Beteiligte meinten, dass das Wertstoffgesetz in dieser Legislaturperiode nicht mehr weiter verfolgt werde, weil der andauernde Streit zwischen Wirtschaft und Kommunen bei der Frage der Organisationsverantwortung für die Sammlung nicht lösbar wäre.
Beobachter gingen stattdessen davon aus, dass der Bund deshalb als Alternative eine Novelle der Verpackungsverordnung beziehungsweise ein Verpackungsgesetz mit höheren Recyclingquoten und gegebenenfalls mit einer zentralen Stelle ins Spiel bringen wird. Manche beteiligte Kreise berichteten auch über Ideen, das Bundesumweltministerium werde sein im Herbst 2014 in die Diskussion gebrachtes „Kooperationsmodell“ nochmals vorschlagen. In diesem Modell war eine gemeinsame Tonne für Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleiche Nichtverpackungen (StNVP) vorgesehen. Während für LVP weiterhin die Produktverantwortung gelten sollte, wären die StNVP in der Verantwortung der Kommunen geblieben. Kommunen und Systembetreiber hätten in diesem Modell über verschiedene Mischsysteme – beispielsweise Mitbenutzung oder Gebietsteilung – miteinander kooperieren müssen. (Quelle: Euwid Recycling und Entsorgung 19.2016)
Anmerkung des DStGB
Die kommunalen Spitzenverbände haben sich mit einer gemeinsamen Pressemitteilung vom 03. Mai 2016 in der Diskussion um ein Wertstoffgesetz erneut für einen für alle Seiten zufriedenstellenden Kompromiss ausgesprochen. Es muss ein fairer Interessenausgleich zwischen den bewährten kommunalen Strukturen im Abfallbereich und den privaten Akteuren erreicht werden. Kern der kommunalen Position ist, die Wertstoffsammlung vor Ort in kommunaler Verantwortung zu organisieren, wohingegen das Sortieren und Verwerten stärker auf private Anbieter ausgerichtet sein könnte.
Es bleibt abzuwarten, ob das Bundesumweltministerium bis zur Sommerpause einen Referentenentwurf vorlegen wird oder ob tatsächlich aufgrund der sehr konträren Positionen gänzlich auf ein Wertstoffgesetz verzichtet wird.
(Quelle: DStGB Aktuell – Städtebau, Vergabe und Umwelt 1916 vom 13. Mai 2016)
