Die deutsche Bundesregierung hat am 10. März 2021 ihre Nachhaltigkeitsstrategie (Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) – Agenda für nachhaltige Entwicklung 2030) beschlossen. Am 14.06.2021 hat eine Staatssekretärkonferenz eine weitere Spezifizierung festgelegt. Die Agenda 2030 markiert laut Aussage der Bundesregierung einen Paradigmenwechsel für die globale, europäische und nationale Nachhaltigkeitspolitik. Sie basiert auf den „universellen menschenrechtlichen Verpflichtungen und zielt auf die sozialen, ökonomischen und ökologischen Grundlagen für ein friedliches weltweites Zusammenleben auf Dauer. Dieses Ziel verlangt ein integriertes, systemisches Herangehen, das Politikfelder verbindet und als Ganzes begreift“.
Für die Umsetzung der Agenda 2030, insbesondere der darin enthaltenen globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals der UNO), sind nach Auffassung der Bundesregierung dringend deutlichere Fortschritte erforderlich. Dies gilt für alle fünf Bereiche der Agenda 2030 –Mensch, Planet, Wohlstand, Frieden und Partnerschaft (People, Planet, Prosperity, Peace, Partnership –„5 Ps“). Insbesondere weist die Bundesregierung auf negative, nicht nachhaltige Trends wie Klimawandel, Artensterben und Ressourcenverbrauch hin. Sie verschärfen sich weiter und stoßen an die planetaren Grenzen. Der 2021 veröffentlichte Umweltbericht des Umweltprogramms der Vereinten Nationen – so die Bundesregierung – stellt zudem fest, dass die Kosten des Nichthandelns die Kosten des Handelns zugunsten des Klima-und Ressourcenschutzes zunehmend übersteigen.
Ausblick und Ziele (Zusammenfassung der Aussagen der Bundesregierung):
Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die „laufende Dekade dringend zu einer „Dekade des Handelns“ zu nutzen und zu der die Vereinten Nationen (UNO) aufgerufen haben. Nur wenn wir die Geschwindigkeit und das Ambitionsniveau der Umsetzung deutlich erhöhen, können die SDGs innerhalb der gesetzten Frist erreicht werden.
Die Corona-Pandemie verdeutlicht die Anfälligkeit der Lebens-und Wirtschaftsweise Deutschlands. Sie zeigt, dass der Wohlstand und die Art des Zusammenlebens in Deutschland keine Selbstverständlichkeiten sind und sie ohne grundlegende Veränderungen auf Dauer nicht haltbar sein werden. Weltweit hat die Pandemie den Handlungsdruck sowie das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Veränderungen erhöht. Dabei genügt es nicht, einzelne Symptome zu kurieren. Es bedarf grundlegender Veränderungen zur Krisenprävention wie zur Stärkung von Resilienz und Anpassungsfähigkeit. Dafür ist eine systemische, ganzheitliche Betrachtung notwendig, wie sie der Nachhaltigkeitsagenda Deutschlands zugrunde liegt.
Aus der Pandemie erwächst für die Bundesregierung die Möglichkeit, bestehende nicht nachhaltige Systeme und Strukturen zu identifizieren und zu überwinden. Daher verfolgt die Corona-Politik der Bundesregierung von Beginn an das Ziel, nicht nur auf die Krise zu reagieren, sondern gleichzeitig starke Impulse für eine nachhaltige Wirt-schafts-und Lebensweise zu setzen. Deswegen muss die gesellschaftliche und wirtschaftliche Wiederbelebung verstärkt bei Zukunftsinvestitionen ansetzen, ob bei Umweltschutz, Schlüsseltechnologien, Innovationen und Digitalisierung.
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist dabei der zentrale Rahmen für deutsche Nachhaltigkeitspolitik. Sie wurde mit ihrer Neuauflage 2016 auf die Umsetzung der Agenda 2030 in, durch und mit Deutschland ausgerichtet. Mit der DNS setzt die Bundesregierung Nachhaltigkeit als Leitprinzip politisches Handeln mit Zielen und Maßnahmen in allen 17 SDG-Bereichen um. Im Juli 2021 wird Deutschland vor dem Hochrangigen politischem Forum der Vereinten Nationen zu nachhaltiger Entwicklung (HLPF), basierend auf der DNS, über die nationalen Aktivitäten zur Umsetzung der Agenda 2030 berichten. Nach der Neuauflage der DNS 2016 hatte die Bundesregierung die Nachhaltigkeitsstrategie2018 unter Berücksichtigung eines Gutachtens internationaler Expertinnen und Experten (Peer Review) aktualisiert. Dabei wurden unter anderem neue Prinzipien einer nachhaltigen Entwicklung festgelegt. Diese übersetzen generell, wie das Leitprinzip einer nachhaltigen Entwicklung im politischen Handeln konkret aufgegriffen werden kann. Die DNS legte nachfolgend, wie vom Peer Review gefordert, einen Schwerpunkt auf die Umsetzung und identifizierte bis Ende 2019 Maßnahmen für diejenigen Ziele der Strategie, bei denen die derzeitige Entwicklung nicht auf dem Zielpfad / auf dem Weg zum Erfolg ist (sog. „Off track-Indikatoren“).
Zur Umsetzung der DNS, als Impulsgeber für die Regierung und als Akteur und als Transmissionsriemen in die Gesellschaft ist der Rat für Nachhaltige Entwicklung mit seinen von der Bundeskanzlerin berufenen 15 Mitgliedern eingerichtet worden. Auf Ebene des Deutschen Bundestages ist der Parlamentarische Beirat ein wichtiger Treiber für die Thematik. Die Wissenschaftsplattform Nachhaltigkeit 2030 (Wpn 2030) verstärkt das Thema in und mit der Wissenschaft. Die kommende Legislaturperiode ab September 2021 verfügt somit über ein international anerkanntes System der Nachhaltigkeitspolitik, das seit dem Beschluss der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2002 kontinuierlich genutzt und ausgebaut worden ist.
Kommunaler Bezug:
Die Aussagen der Bundesregierung zeigen den politischen Rahmen für fast alle Politikbereiche, in denen auch die kommunale Seite arbeitet. Allein der Umweltbereich ist hier als wichtigster Punkt zu nennen.
Die hier anvisierten Umwälzungen werden jedoch rein organisatorisch und finanziell die Kommunen vor neue Herausforderungen stellen, was im Einzelfall zu diskutieren ist.
Positiv hervorzuheben sind die Bemühungen der Bundesregierung die kommunale Seite an dem Beratungsprozess zu beteiligen.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
