Startseite Weiterentwicklung der Beförsterungskosten für den Kommunalwald kommt

Weiterentwicklung der Beförsterungskosten für den Kommunalwald kommt

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) hat im Sommer die Kommunalen Spitzenverbände sowie den Waldbesitzerverband über eine geplante Fortentwicklung der Beförsterung des Kommunalwaldes durch den Landesbetrieb Hessen-Forst und damit verbunden über eine geplante Weiterentwicklung der mit der Beförsterung verbundenen Kosten informiert und im Rahmen einer Arbeitsgruppe an der Diskussion hierüber beteiligt.

Hintergrund ist, dass die derzeit gültige Verordnung über die fachliche Betreuung des Körperschaftswaldes bis zum 31.12.2022 befristet ist und daher einer Evaluation unterzogen wurde.

Nach dem der Geschäftsstelle zur Anhörung vorliegenden Entwurf für die Überarbeitung müssen sich die durch den Landesbetrieb Hessen-Forst beförsterten Kommunen ab dem 01.01.2023 voraussichtlich darauf einstellen, dass die bisherige Aufgliederung nach Richtsätzen entfällt. Stattdessen soll die Abrechnung der Leistungen des Landesbetriebs auf einem einheitlichen Grundbetrag je ha Forstbetriebsfläche beruhen, der nach derzeitigem Stand wohl bei 51,63 € liegen würde, basierend auf der Personalkostentabelle des Landes Hessen. Dieser beinhaltet künftig auch Kosten in Höhe von 6,- € pro ha für Verkehrssicherungspflichten.
Dieser Grundbetrag soll analog zur Entwicklung der Personalkosten fortgeschrieben werden. Für diesen Grundbetrag soll es zwei abweichende Intensitätsfaktoren geben, zum einen die Bevölkerungsdichte, zum anderen der Hiebsatz in Erntefestmetern pro ha und Jahr. Die Rechnungsstellung soll nur noch einmal jährlich bis zum 30.06. erfolgen.

Die Geschäftsstelle wird fristgemäß zu den vorliegenden Entwürfen Stellung nehmen. Die Vorabinformation soll den Mitgliedskommunen die Möglichkeit eröffnen, die zu erwartenden Veränderung in ihrer Haushaltsplanung zu berücksichtigen und ggf. die Frist nach § 19 Abs. 6 HWaldG einzuhalten.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Abteilung 1.2 – Dr.R./Rau/Ju

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