Startseite Weiterbildung für die Ordnungsverwaltung: „Fach-psychologischer Berater-Coach“ mit Hochschul-Zertifizierung

Weiterbildung für die Ordnungsverwaltung: „Fach-psychologischer Berater-Coach“ mit Hochschul-Zertifizierung

Der Hessische Städte- und Gemeindebund bietet eine besondere qualifizierende Weiterbildung zum „Fach-psychologischen Berater-Coach für die Ordnungsverwaltung“ mit (Hochschul-) Zertifizierung an.

Mit der Durchführung der Weiterbildung ist das IPW INSTITUT FÜR PERSONALWIRTSCHAFT, Herr Dr. Karl Olbort beauftragt.

Ziele
Der Fachpsychologische Berater-Coach erwirbt mit dieser Weiterbildung spezifische Kompetenzen, die ihn für besonders anspruchsvolle und psychologisch sensible – und auch für zukünftige Aufgaben in der Ordnungsverwaltung qualifizieren.

Das Konzept
Das Gesamt-Programm läuft über ca. knapp 2 Jahre und besteht aus insgesamt 12 Fort-bildungstagen. Diese 12 Themen-Workshops sind drei Inhalts-Modulen zugeordnet:

Modul I: Psychologische Coaching-Kompetenzen in der Ordnungsverwaltung.

Jeder Teilnehmer erwirbt die Qualifikation generell für alle Aufgaben, die ihn als Coach fordern, z. B. besondere Vertrauens-Persönlichkeit, konstruktive und gewaltfreie Steuerung von Bürger-, Partner-, Kollegen-Interaktionen und Problem-Situationen, interner Prozess-Berater, externer Consultant, etc.  

Modul II: Fach-Psychologische Beratungs-Kompetenzen in der Ordnungsverwaltung. 

Der Psychologische Berater wird gezielt in fach-psychologischen Themen und Fähigkeiten fortgebildet: Z. B. Souveräne Bewältigung aller psychischen Belastungssituationen, Ausbau der Empathie-Fähigkeiten, Vorbeugungs-Training, Überlastungs-Prophylaxe, Verhandeln mit De-Eskalationstechniken auch in schwierigen Notfall-Situationen, Zeugenvernehmung, kompetente Beratung im Bürger-Dialog und in der Öffentlichkeits-Darstellung.

Modul III: Krisen- und Sonderaufgaben-Management in der Ordnungsverwaltung.

Der Psychologische Coach wird ausgebildet für alle kritischen, heiklen und besonders sen-siblen und unangenehmen Sonderaufgaben der Ordnungsverwaltung, wie z. B. emotionale Belastungen, Stress-Interviews mit labilen Personen, bei Gefährdungssituationen für Kollegen, Bürger, Dritte; Suizid-Androhungen, Geiselnahme, Gewalt-Aktionen, kriminellen Gefährdungen, Notfallreaktionen, etc.

Jeder Teilnehmer erstellt zusätzlich zum o. g. Programm eine individuelle, bzw. Team-Fach-arbeit. Wahlweise wird eine von ihm durchgeführte Maßnahme von den Prüfern supervisio-niert.

Im Überblick: Das Programm umfasst

Gesamt-Zeit-Rahmen: Übliche Dauer beträgt ca. 1,5 bis 2 Jahre

Inhaltliche Fortbildung: 12 Tage für inhaltliche Themen-Workshops, plus Erstellung einer Fach-Arbeit

Die Teilnahme an Einzelmodulen ist ebenfalls möglich.

Programmstart:  Zulassungs-Audit 2 Tage (s. u.)

Zertifizierung: Das Gesamt-Programm wird beendet mit einer Abschluss-

Prüfung und der fakultativen offiziellen Zertifizierung durch Fachhochschule / IPW.  

Teilnehmer-Anmeldung

Das Programm spricht folgende Zielgruppen an:
Alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Ordnungsverwaltung, die ihre Qualifikationen gezielt erweitern wollen.
Alle Personen, die organisatorisch für die Ordnungsverwaltung zuständig sind.

Es gibt zwei Wege zur Anmeldung:

  1. a) Selbstbewerbung

Selbstbewerbungen beim Hessischen Städte- und Gemeindebund sind möglich (siehe beigefügtes Bewerbungsformular unten mit zusätzlichem Lebenslauf von max. 1 DIN-A4-Seite).

Damit kann jeder diese besondere Karriere- und Qualifizierungsmöglichkeit nutzen!  

  1. b) Vorschlag und Meldung durch die Dienststelle

Benutzen Sie auch dafür das beigefügte Bewerbungsformular mit zusätzlichem Lebenslauf von max. 1 DIN-A4-Seite.

Zulassungs-Bedingungen

  1. Berufliche Qualifikation

Bewerben können sich alle Personen, die ein Fachhochschul- oder Hochschulstudium absolviert haben,

oder – eine möglichst mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Ordnungsverwaltung vorweisen können,

oder – von Vorgesetzten für diese Qualifizierung empfohlen werden.

Über begründete Ausnahmeregelungen entscheidet Dr. Olbort vom Institut für Personalwirtschaft.

  1. Zulassungs-Audit

Alle Bewerber werden zunächst zu einem Audit-Zulassungsverfahren eingeladen.

Dieses Audit dient der Überprüfung des grundsätzlichen Fähigkeitspotenzials und des generellen persönlichen Eignungs-Profils (Stärken, Kernkompetenzen, Entwicklungsbereiche).
Werden im Zulassungs-Audit Fragen oder Besonderheiten deutlich, so wird das weitere Vorgehen mit dem Bewerber erörtert.
Jeder Bewerber erhält individuell und vertraulich ein schriftliches Ergebnis-Gutachten.

Kosten

Für diese qualifizierende Weiterbildung werden an Teilnehmergebühren pro Veranstaltungstag 130,– € in Rechnung gestellt (zzgl. Mehrwertsteuer, evtl. Spesen).
In den Teilnehmergebühren sind umfangreiche Seminarmaterialien bereits enthalten.

Wichtiger Hinweis:

Jede/r Teilnehmer/in kann jederzeit aus dem Programm ohne irgendwelche weiteren Kosten ausscheiden.
Die Teilnahme an Einzel-Modulen ist ebenfalls möglich.
Bedenken Sie bitte, dass wir nur Teilnehmer, die das Gesamtprogramm durchlaufen haben, zur Abschlussprüfung und zur Zertifizierung zulassen können.

Fristen / Zeitplan

Beachten Sie bitte, dass alle

Anmeldungen bis spätestens zum 28. Februar 2014

beim Hessischen Städte- und Gemeindebund in Mühlheim, z. Hd. von Frau Ltd. VD´in. Sabine Richard-Ulmrich eingegangen sein müssen.

Die ersten Zulassungs-Audits sind für den 10. und 11. März 2014 vorgesehen.
Das Programm wird am Dienstag, 25. März 2014 mit dem ersten Fortbildungstag der ersten Gruppe starten.

Organisation / Verfahren

Bitte geben Sie diese Ausschreibung möglichst umgehend in Umlauf, hängen Sie sie bitte auch öffentlich für alle Interessierten ans Schwarze Brett / Info-Tafel. Versäumen Sie den wichtigen Anmeldetermin nicht, Ihre Mitarbeiter werden es Ihnen danken!

Für alle Fragen stehen Ihnen

Frau Ltd. VD`in. Richard-Ulmrich, HSGB   Tel.-Nr. 06108/6001-23
und Herr Dr. K. Olbort, IPW Tel.-Nr. 0641 – 8 46 80

zur Verfügung.

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