Startseite Weiter ein Thema? Lüften und Lüfter in Schulen und Kitas – Fördermöglichkeiten und -bedarf

Weiter ein Thema? Lüften und Lüfter in Schulen und Kitas – Fördermöglichkeiten und -bedarf

Wie können unter Pandemiebedingungen Kita- und Schulbesuch sichergestellt werden? Mit Blick auf die befürchtete Pandemieentwicklung im Herbst hat die politische Diskussion wieder Fahrt aufgenommen, inwieweit raumlufttechnische Anlagen einen Beitrag zur Sicherung offener Schulen und Kitas bei steigenden Infektionszahlen leisten können. Hintergrund: Die aktuell in Ausbreitung befindliche sog. Delta-Variante des Corona-Virus ist möglicherweise ansteckender ist und für Kinder steht einstweilen kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

Lieber Lüfter statt Lüften? – Fachlich gesehen wohl keine Lösung

Die vielzitierten und –geforderten Lüfter sind aber anerkanntermaßen kein Allheilmittel und in den meisten Fällen verzichtbar. Aus fachlicher Sicht ist es aus einer Reihe von Gründen nicht sinnvoll, flächendeckend entsprechende Reinigungsgeräte und –anlagen anzuschaffen:

  • So sind nicht alle Luftreinigungsgeräte zum Herausfiltern von Erregern und zum Einsatz in Schulen geeignet.
  • Und auch grundsätzlich geeignete Geräte arbeiten nur unter ganz bestimmten Bedingungen richtig und zuverlässig. Mobile Luftreiniger sind daher allenfalls als Ergänzung zu regelmäßigem Lüften geeignet (näher dazu: https://www.umweltbundesamt.de/richtig-lueften-in-schulen#konnen-mobile-luftreiniger-in-klassenraumen-helfen; Abruf: 25.6.2021).
  • Auch die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) geht davon aus, dass Luftreinigungsgeräte allenfalls im Einzelfall flankierend zum richtigen Lüften zum Einsatz kommen sollten (https://www.dguv.de/corona-bildung/schulen/faq/index.jsp; Abruf: 25.6.2021).

Förderungen von Bund und Land

CO2-Ampeln und ggfls. Luftreinigungsgeräte waren neben anderen Hygienemaßnahmen förderfähig im Rahmen des (Landes-)Programms Hygienemaßnahmen in Schulen und Kitas (Eildienst Nr. 15 – ED 305 vom 18.12.2020). Die Verwendungsfrist endet(e) grds. am 30.4., für Baumaßnahmen am 31.8.2021 (wir berichteten im Eildienst Nr. 3 – ED 47 vom 24.2.2021). Vordringlich sollten solche Maßnahmen dort zum Zuge kommen, wo ausreichendes Lüften nicht möglich ist.

Daneben stehen nach wie vor Bundesmittel für Raumlufttechnische Anlagen in Schulen und Kitas zur Verfügung (s. dazu näher im Eildienst Nr. 8 – ED 143 vom 9.6.2021).

Änderungen oder Erweiterungen der Förderung erforderlich? – Bitte um Rückmeldung

In einem Austausch des hessischen Corona-Kabinetts mit den Kommunalen Spitzenverbänden hat Ministerpräsident Bouffier sich offen gezeigt, erforderlichenfalls über Mittelaufstockungen bzw. längere Verwendungsfristen für sinnvolle Maßnahmen zur Lufthygiene zu sprechen, soweit die bisherigen Fördermaßnahmen nicht ausreichen sollten.

Vor diesem Hintergrund bitten wir schnellstmöglich um Mitteilung, inwieweit aus Sicht Ihrer Stadt bzw. Gemeinde zusätzlicher Bedarf an solchen Maßnahmen besteht, die aktuell nicht gefördert werden können. Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

Nach oben scrollen