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Wasserrahmenrichtlinie: Qualitätssicherung des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021

Grundlage für die Auswertungen zum Stand der Umsetzung des Maßnahmenprogramms 2009 bis 2015 und für die Maßnahmen-Steckbriefe zur Gewässerstruktur für Städte und Gemeinden sind die Daten des „Fachinformationssystems zum Maßnahmenprogramm“ (FIS Mapro). Beim Abgleich der derzeit vorliegenden Daten, unter anderem der Maßnahmen-Steckbriefe mit den Einträgen in FIS Mapro, wurden vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Abweichungen festgestellt. Zudem ist nicht immer der tatsächliche Umsetzungsstand der Maßnahmen dokumentiert.

Für das Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 muss die Maßnahmenplanung aktualisiert werden, um den tatsächlichen Maßnahmenumfang für die Maßnahmenträger – unter anderem Städte und Gemeinden – erkennbar zu machen. Nicht zuletzt muss der Fortschritt der Maßnahmenumsetzung gegenüber der EU-Kommission dokumentiert werden können.

Um eine möglichst umfassende Aktualisierung zu erreichen bittet das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Offenlegung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms 2015 bis 2021 die „Maßnahmen-Steckbriefe Struktur“ auf Aktualität und Vollständigkeit zu prüfen. Ergänzungen und Änderungen, die sich aufgrund kommunaler Stellungnahmen ergeben, werden sodann fachlich geprüft und ggf. in FIS Mapro eingepflegt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

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