Startseite Wasser & Abwasser: Umfrage zur Vierten Reinigungsstufe: Erweiterte Herstellerverantwortung sehr wichtig

Wasser & Abwasser: Umfrage zur Vierten Reinigungsstufe: Erweiterte Herstellerverantwortung sehr wichtig

Laut einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) unter 5000 Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland unterstützen knapp 80 Prozent der Deutschen eine Kostenbeteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie am Ausbau einer zusätzlichen (vierten) Reinigungsstufe bei der Abwasserbehandlung.

Durch die vierte Reinigungsstufe sollen Spurenstoffe, die vor allem durch die Benutzung von Medikamenten und Kosmetikprodukten in das Abwasser gelangen, reduziert werden. Bislang müssen Bürger und Wirtschaft über die Abwassergebühren für die Kosten der Abwasserreinigung aufkommen.

In der am 01.01.2025 in Kraft getretenen neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie ist unter anderem eine erweiterte Herstellerverantwortung vorgesehen. Hierdurch werden Kosmetik- und Pharmaindustrie, deren Produkte Gewässer belasten, an den dadurch verursachten Kosten der Abwasserbehandlung beteiligt. Sie sollen 80 Prozent der Investitions- und Betriebskosten der vierten Reinigungsstufe tragen. Zahlen müssen alle Hersteller, die ihre Produkte in der EU verkaufen. Nachteile für heimische Hersteller sollen so vermieden werden. Durch die Kostenbeteiligung soll die Belastung für die Gebührenzahler verringert und Anreize zur Entwicklung von wasserschonenden Produkten gesetzt werden.

Die am 24.04.2025 veröffentliche Civey-Umfrage im Auftrag des VKU zeigt nun, dass fast 80 Prozent der Deutschen die Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den Kosten für eine zusätzliche Reinigungsstufe in Kläranlagen unterstützen. Dabei bewerten 61,8 Prozent der Befragten die Kostenbeteiligung als sehr positiv und 17,1 Prozent als positiv. 14 Prozent sind unentschlossen und lediglich 8 Prozent lehnen das Vorhaben ab. Dabei erfährt das Vorhaben unabhängig von der Parteipräferenz eine breite Zustimmung in der Bevölkerung.

Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung stellt einen Paradigmenwechsel in der europäischen Wasserwirtschaft dar und ist ausdrücklich zu begrüßen. Die Umfrageergebnisse verdeutlichen den klaren Auftrag an die Politik, die Richtlinie hinsichtlich der erweiterten Herstellerverantwortung nicht mehr nachträglich anzupassen und die Regelungen zügig in deutsches Recht umzusetzen. Hierfür hat sich der DStGB in Anbetracht der gegensätzlichen Bestrebungen der Pharmaindustrie gemeinsam mit weiteren Verbänden in den vergangenen Wochen sowohl in Brüssel als auch in Berlin eingesetzt.

Weitere Informationen und Grafiken zu den Ergebnissen der Studie finden Sie hier: https://www.vku.de

Wir bitten um Kenntnisnahme.

2.2 Vo/SB/AE

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