Mit Erlass vom 24.03.2020 wurde geregelt, dass bei Nichtdurchführung von notwendigen Wahlen aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie die Führung der Feuerwehr sowie deren Vertreter gemäß § 12 HBKG zu bestellen sind. Dieser Erlass ist nunmehr mit erneutem Erlass vom 15.11.2020 bis 31.03.2021 verlängert worden. Auf den ED 229 vom 16.09.2020 wird ebenfalls verwiesen.
Wir bitten um Beachtung.
Abteilung 2.1 – Sie/Hg
