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Wahl der ersten Landeselternvertretung

Das Hessische Sozialministerium hat den HSGB sehr kurzfristig über die Wahl der ersten Landeselternvertretung informiert und gebeten die Informationen an die Kindertageseinrichtungen weitzuleiten. Deshalb wird um Weiterleitung der folgenden Informationen an die Kindertageseinrichtungen bzw. deren Elternvertretungen gebeten. Die entsprechenden Informationen haben wir vorab mit unserer Sofort-Info vom 4.5.2023 weitergegeben. Die Geschäftsstelle wird das Ministerium darauf hinweisen, dass in der Kürze der von dort gesetzten Frist eine angemessene Umsetzung durch die Kita-Träger nicht gewährleistet werden kann. Im Schreiben vom 03.05.2023 hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration Folgendes mitgeteilt:

„Die Verordnung über die Landeselternversammlung und Landeselternvertretung (Landes-Elternmitwirkungsverordnung) ist am 27. April 2023 in Kraft getreten (GVBl. S. 310). Diese regelt maßgeblich die Ausgestaltung der ersten Wahl der Landeselternvertretung nach § 27 a Abs. 4 HKJGB. Zuständig für die Durchführung der Wahl ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration.

Die Landeselternvertretung wird gewählt werden durch Delegierte aus den Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege der einzelnen Jugendamtsbezirke, die sogenannte Landeselternversammlung. Die Eltern wählen die Delegierten direkt. Auch diese Wahl wird durch das HMSI organisiert. Damit die Eltern ihr Wahlrecht ausüben können, ist eine vorherige Registrierung notwendig. Sie kann durch die wahlberechtigten Eltern online auf der Wahlplattform unter https://lev-kita.hessen.de vorgenommen werden. Hier können interessierte Eltern auch ihre Bewerbung um ein Amt als Delegierte oder Landeselternvertreter hinterlegen. Zur Registrierung benötigen die Eltern einen spezifischen Zahlenschlüssel. Dieser dient dem Nachweis, dass es sich tatsächlich um Eltern eines oder mehrerer Kinder aus einer Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Hessen handelt. Erhältlich wird der Zahlenschlüssel bei den Kitas oder Tagespflegepersonen sein, aktuell wird er generiert und an die einzelnen Einrichtungen und Kindertagespflegepersonen verschickt.

Die Registrierung und auch die Bewerbung als Delegierte oder Delegierter wird ab dem 8. Mai 2023 möglich sein, an diesem Tag wird ein Wahlaufruf auf der Wahlplattform und auch im Staatsanzeiger veröffentlicht werden. Nach Ablauf der Registrierungs- und Bewerbungsfrist am 22. Mai 2023 wird das HMSI Listen mit Kandidaten und die Wahlunterlagen an die registrierten Eltern verschicken. Die Stimme kann über ein digitales, BSI-zertifiziertes eVoting-Tool abgegeben werden, auf Anforderung beim HMSI ist auch eine Briefwahl möglich.

Die sodann gewählten Delegierten werden sich am 30. Juni 2023 zur Landeselternversammlung in Wiesbaden zusammenfinden, um die Vertreterinnen bzw. Vertreter der ersten hessischen Landeselternvertretung zu wählen.“

Es wird sodann um Weiterleitung dieser Information an die Elternschaft gebeten.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass es die Kita- Eltern Hessen als Landeselternvertretung schon gibt, diese aber aufgrund der gesetzlichen Neuregelung eine neue Aufstellung finden werden. Weitere Informationen unter https://lev-kita.hessen.de.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

1.2. – Dr.R./Rau/Bü/Hö/Ju

 

 

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