Wir möchten darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sich mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Aktenzeichen 4 CN 3.22 zu § 13 b BauGB, auf welches wir in unserer Sofort-Info vom 20.07.2023 hingewiesen haben, auseinandergesetzt hat und eine Handlungsempfehlung hierzu abgegeben hat. Das Bundesministerium teilt dabei
unsere in der Sofort-Info geäußerten Bedenken und empfiehlt, dass das laufende Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB eingestellt bzw. in das Regelverfahren überführt werden sollen. Bezüglich bereits abgeschlossener Planverfahren nach § 13 b BauGB rät das Bundesministerium gleichfalls dazu, zunächst die Urteilsgründe abzuwarten. Die Handlungsempfehlung finden Sie auf der Homepage
des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (https://www.bmwsb.bund.de im Bereich Themen/Wohnen und Stadtentwicklung/Städtebaurecht/vorläufige Handlungsempfehlung zum Urteil Bundesverwaltungsgericht (4 CN 3.22) zu § 13 b BauGB
oder über den beigefügten Link:
www.bmwsb.bund.de/vHE-13b-BauGB
Wir bitten um entsprechende Kenntnisnahme.
2.2 Vo/SB/YK
