Startseite Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

Vollzug der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO)

Im Zusammenhang mit konkreten Fällen bei der Umsetzung der Hundeverordnung haben die Mitgliedsstädte und -gemeinden die Möglichkeit, fachliche Beratung durch den Fachbereich Diensthundewesen der Polizeiakademie Hessen (Ansprechpartner: Herr KOR Gerold Günter (Tel.: 06108/7970-12) und die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, welche als Sachverständige zur Durchführung von Wesens- und Sachkundeprüfungen bei den jeweils zuständigen Polizeipräsidien zugelassen sind) zu erhalten. Sowohl die Sachverständigen des Fachbereichs Diensthundewesen der Hessischen Polizeiakademie als auch die Sachverständigen bei den Polizeipräsidien sollen die Kommunen zu Fragen der Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden fachlich unterstützen. 

Die rechtliche Beratung erfolgt unmittelbar durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund. 

Wir bitten um Beachtung.

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