Startseite Volksabstimmungen zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen hier: Abstimmungstag am 28. Oktober 2018 und Einsatz von Auszählungswahlvorständen

Volksabstimmungen zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen hier: Abstimmungstag am 28. Oktober 2018 und Einsatz von Auszählungswahlvorständen

Mit Verordnung über die Volksabstimmungen am 28. Oktober 2018 vom 15. Juni 2018 (GVBl. S. 250) ist seitens der Landesregierung der Tag der Abstimmung über die 15 Änderungen der Hessischen Landesverfassung auf den 28. Oktober 2018 – zusammen mit der Hessischen Landtagswahl – bestimmt worden. 

Im Staatsanzeiger des Landes Hessen vom 2. Juli 2018 (StAnz, S. 783) sind die Texte der
15 Verfassungsänderungen sowie der Wortlaut der Stimmzettel für die Volksabstimmung veröffentlicht worden. Letzterer enthält neben einer einheitlichen Möglichkeit zur Abstimmung über alle 15 Änderungen auch Abstimmungsmöglichkeiten für 15 Einzelabstimmungen, die jeweils mit Ja bzw. Nein angekreuzt werden können. 

Darüber hinaus werden die Gemeindebehörden gem. § 16 a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Volksabstimmung ermächtigt, für die Zeit nach dem Abstimmungstag sog. Auszählungswahlvorstände einzurichten. Von dieser Ermächtigung im Rahmen von § 16 a des Gesetzes hat die Landesregierung entsprechenden Gebrauch gemacht, so dass die Auswertung der Einzelabstimmungen auf entsprechende Auszählungswahlvorstände am Montag übertragen werden können. In Anbetracht der umfangreichen Änderungen der Landesverfassung und der damit einhergehenden 15 Abstimmungen sehen wir eine entsprechende Einrichtung von Auszählungswahlvorständen als hilfreich und sinnvoll an. Im Rahmen der entsprechenden Ermächtigung ist es auch möglich die Ermittlung der Abstimmungsergebnisse für einzelne oder mehrere Stimmbezirke einschließlich der Briefwahlabstimmung auf Auszählungswahlvorstände zu übertragen (StAnz, S. 783 (785)). 

Des Weiteren hat das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit einem Gleichzeitigkeitserlass vom 3. Juli 2018 zu Fragen im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Durchführung der Landtagswahl mit der Volksabstimmung am 28. Oktober 2018 Stellung genommen. Der entsprechende Erlass zur gleichzeitigen Durchführung der Landtagswahlen am 28. Oktober 2018 mit Volksabstimmung, Direktwahlen und Bürgerentscheiden ist auf der Homepage des Hessischen Städte- und Gemeindebundes unter Downloads einsehbar.
 

In Kürze ist auch mit der Bekanntmachung der Sechsten Verordnung zur Änderung von wahlrechtlichen Vorschriften zu rechnen, die sowohl die Landeswahlordnung als auch die Stimmordnung ändern wird. Wir werden hierüber zeitnah informieren.
 

Mit der Bitte um Beachtung.

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