Startseite Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020

Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020

Aufgrund der Leitliniengegen Ausbreitung des Corona-Virus haben Bund und Länder beschlossen, dass Einzelhandel- Verkaufsstellen, Theater, Museen und Sporteinrichtungen geschlossen bleiben. Der Lebensmittelhandel, Apotheken und Tankstellen werden nicht eingeschränkt.

Diese Leitlinien können unter www.bundesregierung.de/breg/de/themen/Coronavirus/leitlinien- Bund-Länder-1731000

abgerufen werden.

Auf Grund dieser Leitlinien wurde die 4. Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 17.03.2020 der Hessischen Landesregierung erlassen. Die Verordnung ist unter www.hessen.de einzusehen.

In dieser ist explizit geregelt, dass bestimmte Einrichtung, Betriebe, Begegnungsstätte und Angebote zu schließen sind. Insbesondere sind hier auch Regelungen zu den Gaststätten enthalten. Gem. § 5 Abs. 1 des hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) ist zuständige Behörde für die Durchführung des Infektionsschutzgesetztes und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen das jeweils zuständige Gesundheitsamt, soweit nicht in den nachfolgenden Absätzen oder in anderen Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmt ist.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

 

Anlage Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

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