Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.01.2015 (Az.: 5 C 1162/13.N) den Normenkontrollantrag gegen die Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Gemeinde Kirchheim zurückgewiesen. Die Gemeinde erhebt seit 01.04.2013 eine Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben als örtliche Aufwandsteuer, sofern diese Übernachtungen privat veranlasst sind.
Die Geschäftsstelle hatte die Gemeinde im gerichtlichen Verfahren vertreten. Der HessVGH hat in der genannten Entscheidung die vielfältigen Einwände gegen die Zulässigkeit einer solchen Steuererhebung im Detail zurückgewiesen. Da die Rechtsmittelfristen noch laufen, ist die Entscheidung aber noch nicht rechtskräftig. Die Geschäftsstelle hat auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Kirchheim nunmehr ein entsprechendes Satzungsmuster ausgearbeitet und zur Verfügung gestellt. Es ist im Mitgliederbereich unserer Homepage www.hsgb.de in der Rubrik Satzungsmuster („Übernachtungssteuer“) abrufbar.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
