Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport beabsichtigt, die VVHSOG, die zum 31. Dezember 2015 abläuft, neu zu fassen.
Im Rahmen der Evaluation ist es erforderlich, die Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit, Verständigkeit und Verzugseignung zu überprüfen.
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat deshalb im Hinblick auf die Überprüfung der VVHSOG folgende Fragen gestellt:
- Hat sich die Verwaltungsvorschrift insgesamt bewährt?
- Gibt es Regelungen der VVHSOG,
- die künftig entfallen können bzw. sollen,
- für die ein Änderungsbedarf besteht?
- Gibt es Einwendungen oder Anregungen z.B. von Bürgerinnen oder Bürgern, Unternehmen?
- Wie wird das Verhältnis von Kosten und Nutzen der Verwaltungsvorschrift beurteilt?
Da der Inhalt VVHSOG insbesondere für die Umsetzung „vor Ort“ von entscheidender Bedeutung ist, bitten wir die Mitgliedskommunen, Anregungen und Bedenken zu der bestehenden Verwaltungsvorschrift vom 01.02.2010 (StAnz. S. 322 ff.) zu überprüfen und uns dies mitzuteilen. Nicht erforderlich ist, die Anregungen und Bedenken im Hinblick auf den Inhalt der Verwaltungsvorschrift auf die vorstehenden Fragen zu beschränken.
Eine Rückmeldung müsste aufgrund der uns gesetzten Stellungnahmefrist bis zum 31. März 2015 erfolgen.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
